Anwalt Zierhut mahnt für KTM AG ab

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Uns liegt eine neue markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP vor. Abgemahnt wurde ein Händler von Motoradzubehör.

Die KTM AG ist Inhaberin von vielen Marken, die die Buchstabenkombination „KTM“ enthalten. Die Marken "KTM" sind z.B. eingetragen für: Fahrräder; Motorräder; Schutzbekleidung für Motorradfahrer; Wartung und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen; Bremsenscheiben.

In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er die Marke „KTM“ widerrechtlich für den Verkauf von Bremsenscheiben benutzt hat.

In der Abmahnung wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Abmahnung liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Daneben soll der Abgemahnte Auskunft über Herkunft der Waren, gewerblichen Weiterverkauf, Umsatzzahlen usw. erteilen.

Anwalt Zierhut fordert weiter die Erstattung der angeblich entstandenen Anwaltskosten. Als Streitwert gibt Zierhut 300.000 € an. Die Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung liegen nach der Berechnung von Zierhut damit bei 4.140,50 €. Die Kanzlei Zierhut IP ist hinsichtlich der Streitwerte häufig außergewöhnlich großzügig. Dies ist uns auch aus „Frida-Fällen“ bekannt. Mit der Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte zur „Erstattung“ dieser Anwaltskosten.


Empfehlung

- Die Abmahnung sollten Sie durch einen Anwalt prüfen lassen.

- Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterzeichnen. Sie verpflichten sich mit der Unterzeichnung vermutlich zu mehr als Sie eigentlich müssten.

- Beachten Sie unbedingt die festgelegte Frist. Ohne die Beachtung der Frist kommt es schnell zu einem gerichtlichen Verfahren.


Kostenfreie Beratung

Wir übernehmen eine schnelle Erstprüfung der Abmahnung kostenfrei. Sie können Fachanwalt Tim Berger über berger@renner-morbach.de oder +49 221 27 22 55 65   /   +49 177 560 4461  erreichen.

Foto(s): microsoft

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