Arbeiten ohne Pause: Was ist erlaubt und was nicht?
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Wie lange darf man am Stück ohne Pause arbeiten?
- Arbeitnehmer dürfen nicht länger als sechs Stunden ohne Pause arbeiten.
- Hat der Arbeitnehmer sechs Stunden gearbeitet, muss er 30 Minuten Pause machen.
- Nach neun Stunden Arbeit beträgt die Pause 45 Minuten.
- In Deutschland findet die Mittagspause meistens in der Zeit zwischen 11:30 Uhr und 13:30 Uhr statt.
- Üblicherweise legt der Arbeitgeber die Mittagspausenzeit fest.
Ohne Mittagspause früher in den Feierabend – geht das?
Jeder kennt die Aussage: Wenn man keine Mittagspause macht, kann man stattdessen früher nach Hause gehen. Klingt zunächst einmal nicht schlecht – wäre da nicht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dieses regelt nämlich im Arbeitsrecht Pausen: Zum Schutz des Arbeitnehmers, dessen Gesundheit und Sicherheit, z. B. die höchstzulässige Arbeitszeit, arbeitsfreie Zeiten, Sonn- und Feiertagsruhe sowie Ausnahmen in besonderen Fällen.
Demnach ist es Mitarbeitern untersagt, länger als sechs Stunden am Stück zu arbeiten. Spätestens dann muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gemacht werden. Arbeiten Sie täglich mehr als neun Stunden, stehen Ihnen sogar 45 Minuten Ruhepause zu (§ 4 ArbZG). Dabei muss die Ruhepause nicht am Stück erfolgen. Es ist grundsätzlich möglich, die Pause in Zeitabschnitte von je 15 Minuten aufzuteilen. In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können andere Regelungen getroffen werden, etwa für Schichtbetriebe (§ 7 ArbZG).
Kann der Chef verlangen, dass während der Mittagspause durchgearbeitet wird?
Nein, denn auch der Arbeitgeber ist laut ArbZG dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Pause zu gewähren. Dennoch: Die Pausenvorgaben des ArbZG sind gesetzliche Mindestvorgaben, der Arbeitgeber kann allerdings andere Pausenregelungen – also längere Pausenzeiten – festlegen. Darüber hinaus ist er dazu verpflichtet, auch die anderen Regelungen zu Arbeitszeit und Arbeitspausen im Blick zu behalten, z. B. die Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Ende der täglichen Arbeitszeit (§ 5 ArbZG).
Welche Sonderregeln gibt es?
In einigen Branchen, z. B. in Industrieunternehmen mit Schichtbetrieb oder im Krankenhaus und Pflegebereich, gelten hinsichtlich der Arbeitszeit und der Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen einige Sonderregelungen. Zudem sind einige Personengruppen wie leitende Angestellte und Chefärzte gänzlich von den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes ausgenommen – für Sie gelten andere Ruhezeitenregelungen (§ 18 ArbZG).
Darüber hinaus gibt es auch die bekannten Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr. Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden innerhalb von 24 Stunden nicht überschreiten. Als Lenkzeit gelten solche Zeiten, die tatsächlich mit der Fahrertätigkeit zugebracht werden. Spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Fahrer eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einhalten.
Insbesondere für Jugendliche gelten sehr strenge Sonderregelungen, die sich im Jugendarbeitsschutzgesetz wiederfinden. Die Wochenarbeitszeit ist auf 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche begrenzt. Die erste Pause muss dabei spätestens nach 4,5 Stunden eingelegt werden und muss mindestens 15 Minuten dauern. Arbeitet der Jugendliche täglich zwischen 4,5 und 6 Stunden, stehen ihm 30 Minuten Pause zu. Bei mehr als sechs Stunden täglicher Arbeitszeit muss er 60 Minuten Pause einlegen.
(COL)
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