Arbeitgeber fingiert Kündigungsgründe: Schadensersatz für Arbeitnehmer!

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Ein Arbeitnehmer erhält 20.000 € Schadensersatz, weil sein Arbeitgeber Kündigungsgründe fingiert hat. Entschieden hat das das Arbeitsgericht Gießen in einem Urteil vom 10.05.2019. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck über einen Fall, in dem der Arbeitgeber und sein Anwalt den Boden der Rechtsordnung verlassen haben – und dafür zur Rechenschaft gezogen wurden.

Man muss es zweimal lesen und erst einmal sacken lassen: Ein Arbeitgeber hat mit seinem Anwalt ein Strategiekonzept zur Entfernung unliebsamer Betriebsräte entwickelt. Darin enthalten: Eine Anleitung, wie man Kündigungsgründe fingiert.

Was dann vorgefallen ist, liest sich wie ein Agententhriller: Beim Arbeitgeber wurden Mitarbeiter eingeschleust und auf einen Betriebsrat angesetzt, auf einen Betriebsrat, den der Arbeitgeber mit fingierten Kündigungsgründen loswerden wollte. Das Betriebsratsmitglied sollte zum Alkoholkonsum am Arbeitsplatz verleitet werden, dabei wurde er von „Zeugen“ bespitzelt, mit dem Ziel, nachher gegen ihn auszusagen. Und das nach einem zuvor ausgearbeiteten Plan.

Für den Betriebsrat war das weniger spannend. Wer ähnliches nicht erlebt hat, kann sich kaum vorstellen, wie sehr solche Manipulationen das Opfer belasten; nur die verhältnismäßig hohe Schadensersatzsumme von 20.000 € lässt ahnen, was er durchgemacht haben muss.

Solches Verhalten eines Arbeitgebers und seines Anwalts ist rechtswidrig. Mehr noch: Es ist unethisch und eines verantwortungsvollen Arbeitgebers unwürdig. Nicht nur, dass Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern damit eklatant verletzen; mit solchen Kündigungsfallen fügen sie ihren Mitarbeitern regelmäßig absichtlich Schaden zu.

Mit Kündigungsfallen verstoßen Arbeitgeber regelmäßig gegen arbeitsvertragliche Pflichten, was, wie in dem vom Arbeitsgericht Gießen entschiedenen Fall, auch eine Schadensersatzpflicht begründen kann.

Gegen Kündigungstricks und fingierte Kündigungsgründe kann sich der Arbeitnehmer wehren. Mit einer Kündigungsschutzklage hat man meist gute Chancen, die Kündigung ungeschehen zu machen, oder eine hohe Abfindung zu sichern, falls man den Arbeitgeber lieber verlassen will. Macht der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter regelrecht fertig, so wie in einer Mobbing- und Bossingsituation, kann man ihn auch auf Schadensersatz verklagen.

Wichtig: Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie als Arbeitnehmer das Gefühl haben, dass man Sie systematisch aus dem Job herausdrängt. Das kann eine Beratungsstelle für Mobbing sein, oder ein Arbeitsrechtler.

Liegt eine Kündigung im Briefkasten, sollten Sie umgehend einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und sich nach den Aussichten einer Kündigungsschutzklage erkundigen. Neben den meist guten Chancen auf eine Abfindung haben Sie unter Umständen auch Anspruch auf Schadensersatz.

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