Arbeitsrecht: Gesetzesänderungen und neue praxisrelevante Urteile

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II. Gesetzliche Änderungen und neue praxisrelevante Urteile

1. Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Seit dem 01.01.2020 gilt in Deutschland ein neuer allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde.

2. Kein automatischer Verfall von Urlaub

Fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht konkret auf, Urlaub zu nehmen, und unterlässt er es, den Arbeitnehmer unter Hinweis auf den bestehenden Resturlaub und die Rechtsfolge des Verfalls aufzuklären, verfällt der Urlaubsanspruch nicht.

Dies gilt jedoch grundsätzlich nur für den gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche.

3. Wann ist eine Kündigung bei Einwurf in den Hausbriefkasten zugegangen?

Eine in den Hausbriefkasten eingeworfene Kündigung geht zu, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Leerung zu rechnen ist. Individuelle Verhältnisse wie Krankheit oder zeitweilige Abwesenheit bleiben außer Betracht.

Es ist damit darauf abzustellen, wann der Durchschnittsbürger im fraglichen Gebiet gemeinhin seinen Briefkasten zu leeren pflegt.

4. Rückabwicklung eines vermeintlich freien Arbeitsverhältnisses

Stellt sich ein vermeintlich freies Dienstverhältnis (z. B. freie Mitarbeit) im Nachhinein als Arbeitsverhältnis heraus (z. B. wegen Statusfeststellungsverfahren oder Prüfung der Sozialbehörden), so ist davon auszugehen, dass die für die freie Mitarbeit vereinbarte Vergütung der Höhe nach nicht auch für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer vereinbart wurde, da in der Vergütung des freien Mitarbeiters auch die Sozialversicherungsbeträge enthalten sind, die sonst der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer direkt an die Sozialkassen abzuführen hat.

5. Lohnsteuerpflichtiger Sachbezug 

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich bei den zugewandten Vorteilen grundsätzlich nicht um Arbeitslohn, sondern um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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