Arbeitsrecht: Höherer Mindestlohn für pädagogisches Personal in Aus- und Weiterbildung und Dachdecker

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Die Mindestlöhne steigen im nächsten Jahr. Das gilt aber erst einmal nur für das pädagogische Personal in der Aus- und Weiterbildung und für Dachdecker.

Ab 01.01.2016 steigt der Mindestlohn nach Auskunft der Bundesregierung für das pädagogische Personal in der Aus- und Weiterbildung: In den alten Bundesländern auf 14,00 €, in den neuen Bundesländern auf 13,50 €.

Ab Januar 2017 gelten 14,60 € bundesweit!

Mindestlohn für Dachdecker steigt

Auch für Dachdecker wird es bundeseinheitlich höhere Mindestlöhne geben. Ab Januar 2017 steigen sie auf 12,25 €. Die 7. Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk läuft zum 31.12.2015 aus. Bis dahin beträgt der Mindeststundenlohn 11,85 €. Die Tarifparteien im Dachdeckerhandwerk hatten im Juni 2015 einen Änderungstarifvertrag mit höheren Mindestlöhnen beschlossen. Sie beantragten, den neuen Mindestlohntarifvertrag per Verordnung auf die ganze Branche zu erstrecken. Die 8. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk soll zum 01.01.2016 in Kraft treten.

Auch Dachdecker anderer Baubranchen einbezogen

Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind. Im Dachdeckerhandwerk arbeiten gut 63.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Mindestlohn gilt auch für Dachdecker, die in Betrieben anderer Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt. Sie werden erstmals in den Geltungsbereich des Dachdecker-Tarifmindestlohnes und der Mindestlohnverordnung einbezogen.

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