Arbeitsrecht: Kostenlose Parkplatznutzung kann nach Umbau entfallen

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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hatte folgenden Fall zu entscheiden:

Der Arbeitgeber – ein Krankenhaus – hatte einen großen Parkplatz, den die Arbeitnehmer über lange Jahre kostenlos nutzen konnten. Konkrete Vereinbarungen hierzu gab es nicht.

Der Parkplatz wurde im Zuge von Neubaumaßnahmen beseitigt, anschließend wurde eine völlig neue Parkplatzfläche geschaffen. Der neue Parkplatz wurde mit einer Schranke versehen und war kostenpflichtig. Für Mitarbeiter sollte die Parkplatznutzung dabei je Stunde 0,10 EUR, täglich maximal 0,70EUR – oder per Monatskarte monatlich 12,00 EUR kosten.

Ein Mitarbeiter machte klageweise geltend, er habe einen Anspruch auf kostenloses Parken. Nachdem er seit 35 Jahren als Mitarbeiter einen Parkplatz kostenlos habe nutzen können, sei eine so genannte betriebliche Übung entstanden. Er habe daher einen Anspruch auf kostenlose Parkplatznutzung.

Dies sah das LAG mit Urteil vom 13.01.2014 (1 Sa 17/13) anders:

„Ein Rechtsanspruch auf die künftige kostenlose Nutzung eines Betriebsparkplatzes (hier: Großparkplatz eines Klinikums) besteht jedenfalls dann nicht kraft betrieblicher Übung, wenn der Arbeitgeber im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen die bisherige Parkplatzanlage beseitigt und unter erheblichen Aufwendungen eine neue Parkplatzfläche schafft. In diesem Fall dürfen die Arbeitnehmer auch bei einer jahrelangen kostenlosen Nutzung des Betriebsparkplatzes nicht berechtigterweise davon ausgehen, der Arbeitgeber werde auch künftig kostenlose Parkplätze bereitstellen.“

Die Ausgestaltung der Parkgebühren für Mitarbeiter könne der Arbeitgeber allerdings nicht eigenmächtig festlegen. Insoweit muss vielmehr mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden. kommt diese mangels Einigung nicht zustande, ist eine Einigungsstelle einzuberufen.

Interessant ist, dass also selbst nach 35 Jahren (kostenloser Parkplatznutzung) nicht in jedem Fall eine betriebliche Übung entsteht.


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