Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei politischen Aktivitäten

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Gerade in der heutigen Zeit drängen sich viele politische Themen auf, zu denen die Meinungen nicht unterschiedlicher sein könnten. Von der Gesundheitspolitik betreffend die Covid-19-Pandemie bis hin zu Waffenlieferungen in die Ukraine. Jeder darf hierzu seine eigene Meinung haben, aber was passiert, wenn ich mich als Arbeitnehmer zu weit aus dem Fenster lehne?  

Gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes herrscht in Deutschland Meinungsfreiheit. Dieses Grundrecht erstreckt sich nicht nur auf den privaten Bereich, sondern natürlich auch auf den Arbeitsplatz. 

Lediglich dort, wo durch das Verhalten der Betriebsfrieden gestört wird, ist diese Meinungsfreiheit beschränkt bzw. es können ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen in Form einer Abmahnung oder sogar Kündigung. 

Arbeitnehmer dürfen sich - auch wenn sie von Emotionen getragen werden - frei ihre Meinung äußern. Es ist dabei nicht notwendig, dass diese Meinung rational erklärbar ist, von anderen akzeptiert wird oder der Mehrheit entspricht. 

Kritisch wird es dann, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers gegen die nebenvertragliche Verpflichtung zur Rücksichtnahme verstößt, die dem Arbeitsverhältnis immanent ist. Ein Verstoß kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Belegschaft ein Mitarbeiter verbal oder physisch attackiert wird. Hierin wäre eine deutliche Grenzüberschreitung zu sehen, die je nach Intensität zu einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung führen kann. 

Seine eigene Meinung zu haben ist gut und wichtig - eine gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme aber gleichwohl. 

Spielen Sie mit dem Gedanken, arbeitsrechtliche Konsequenzen aufgrund von Fehlverhalten Ihrer Arbeitnehmer oder Ihres Arbeitgebers zu ergreifen?

Lassen Sie sich hierzu arbeitsrechtlich beraten!


Sabrina Lindwehr
Rechtsanwältin und zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kanzlei Lindwehr
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