Von faktisch bis ruhend: Welche Arbeitsverhältnisse gibt es?
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Wann beginnt ein Arbeitsverhältnis?
Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einem Bewerbungsprozess über die Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses und den Inhalt geeinigt, entsteht das Arbeitsverhältnis durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber oder durch die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung. Der schriftliche Arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Arbeitsvertragsparteien, wie beispielsweise Position und Aufgaben des Beschäftigten, Höhe des Gehalts, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten. § 2 Nachweisgesetz (NachwG) zwingt den Arbeitgeber seit dem 01. August 2022, wesentliche Vertragsbedingungen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.
Austauschverhältnis
Durch das Arbeitsverhältnis entsteht ein Austauschverhältnis, das Arbeitnehmer verpflichtet, im Dienste des Arbeitgebers weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten. Der Arbeitgeber übt im laufenden Arbeitsverhältnis ein Weisungs- und Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer aus, indem er diesem vorschreiben kann, zu welcher Zeit, in welcher Art, an welchem Ort und mit welchem Inhalt er seine Arbeitsleistung auszuführen hat. Im Austausch dazu wird der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Arbeitsverhältnis vs. selbstständige Tätigkeit
Das Gegenteil zum Arbeitsverhältnis ist die selbstständige Tätigkeit. Bei der selbstständigen Tätigkeit schuldet der Auftraggeber zwar ebenfalls eine Vergütung, allerdings ist der Auftragnehmer nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden und frei darin, seine Arbeit selbstbestimmt zu erledigen.
Auch sozialversicherungs- und steuerrechtlich hat der Arbeitgeber Sozialversicherungsabgaben und Einkommensteuer zu zahlen und eine Gehaltsabrechnung zu erteilen. Selbstständige versichern sich dagegen aus ihren eigenen Einkünften selbst und führen auch eigenständig die anfallende Umsatz- und Einkommensteuer an das Finanzamt ab.
Das faktische Arbeitsverhältnis
Ein faktisches oder fehlerhaftes Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn Arbeitnehmer ohne eine wirksame vertragliche Grundlage Arbeitsleistungen erbringen. Arbeitsverhältnisse entstehen nicht erst mit dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages, sondern bereits mit der Ausführung und der tatsächlichen Erledigung der Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer. Macht der Arbeitgeber die Entstehung des Arbeitsverhältnisses von dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages abhängig, nimmt aber vor der Unterzeichnung die Dienste des Arbeitnehmers bereits in Anspruch, entsteht in solchen Fällen bis zum Abschluss des schriftlichen Arbeitsvertrages ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis. Leistet der Arbeitnehmer eine Arbeit auf Weisung des Arbeitgebers, entsteht mit der tatsächlichen Ausführung also ein Arbeitsverhältnis, auch wenn noch kein schriftlicher Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Der Arbeitgeber hat daher auch bei einem fehlenden schriftlichen Arbeitsvertrag eine Vergütung für die geleistete Arbeit an den Arbeitnehmer zu zahlen.
Ein faktisches Arbeitsverhältnis entsteht ebenfalls, wenn ein Arbeitsvertrag beispielsweise wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten wurde, Arbeitsleistungen aber dennoch erbracht wurden oder werden. Das faktische Arbeitsverhältnis betrifft auch die Fälle, in denen der Arbeitsvertrag nichtig ist, weil der Arbeitnehmer beispielsweise nicht geschäftsfähig ist, wie im Fall der Minderjährigkeit von Arbeitnehmern. Für die Vergangenheit haben Arbeitnehmer bei einem faktischen Arbeitsverhältnis für die erbrachten Leistungen sämtliche Rechte aus dem Arbeitsverhältnis und insbesondere einen Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Das befristete und unbefristete Arbeitsverhältnis
Das unbefristete Arbeitsverhältnis
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abschließen. Das Beschäftigungsverhältnis läuft dann ohne die Bestimmung einer Frist auf unbegrenzte Zeit und endet nicht automatisch zu einem bestimmten Datum.
Das befristete Arbeitsverhältnis
Befristete Arbeitsverhältnisse liegen vor, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abschließen. Das befristete Arbeitsverhältnis endet dann mit dem Ablauf des Tages oder Datums, das als Ende im Arbeitsvertrag benannt ist. Befristete Arbeitsverträge werden häufig mit Sachgrund im Vertretungsfall (Elternzeit) oder für die Dauer von bestimmten, auf Zeit bestehenden Projekten abgeschlossen und können immer wieder befristet verlängert werden. Ohne Sachgrund ist bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses zulässig. An ein befristetes Arbeitsverhältnis kann sich auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anschließen.
Entscheidend für die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung ist das Schriftformgebot. Nach § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Verbindung mit § 126 Abs. 2 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss die Befristungsabrede von beiden Arbeitsvertragsparteien eigenhändig auf derselben Urkunde unterzeichnet sein. Wird die Befristungsvereinbarung nicht vor der Ausführung des Arbeitsverhältnisses schriftlich von beiden Seiten unterzeichnet, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Das ruhende Arbeitsverhältnis
Von einem ruhenden Arbeitsverhältnis spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich besteht, aber die Arbeitsvertragsparteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit sind. Das Arbeitsverhältnis ruht beispielsweise während der Elternzeit und zu Zeiten des Mutterschutzes oder während der Einberufung in den Wehrdienst. Während das Arbeitsverhältnis ruht, sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Deshalb fällt beispielsweise die Kurzarbeit nicht unter den Begriff des ruhenden Arbeitsverhältnisses, da die Vergütungspflicht weiterhin besteht.
Arbeitsverhältnisse wirksam beenden
Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rechtlich nur durch ein schriftliches Kündigungsschreiben möglich. Das gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Schriftlichkeit bedeutet, dass das Kündigungsschreiben von der kündigenden Partei eigenhändig unterschrieben sein muss. Darüber hinaus muss das im Original unterschriebene Kündigungsschreiben dem Empfänger der Kündigung auch zugehen.
Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit dem Datum der vereinbarten Befristung automatisch, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Vorausgesetzt, im befristeten Arbeitsvertrag ist einzelvertraglich oder tarifvertraglich ein Kündigungsrecht während der Befristung vereinbart, kann auch das befristete Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Befristungsendes gekündigt werden.
Faktische Arbeitsverhältnisse bedürfen in der Regel keiner Kündigung, wenn diese wegen Nichtigkeit oder einer wirksamen Anfechtung ohnehin nicht bestehen. Hilfsweise kann für den Fall der Ungewissheit, ob ein Arbeitsvertrag wegen Anfechtung entfallen oder nichtig ist, eine Kündigung ausgesprochen werden. In dem Fall, dass ein faktisches Arbeitsverhältnis durch die bloße Arbeitsaufnahme besteht und der schriftliche Arbeitsvertrag fehlt, ist allerdings eine Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften auszusprechen.
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Rechtstipps zu "Arbeitsverhältnis" | Seite 209
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19.02.2009 GKS Rechtsanwälte„Um Entlassungen möglichst konfliktfrei über die „Bühne zu bekommen“ bietet es sich häufig an, Arbeitnehmer nicht zu entlassen, sondern das Arbeitsverhältnis durch einen sog. „Aufhebungsvertrag …“ Weiterlesen
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18.02.2009 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR„… des Bundesarbeitsgerichts, dies ebenso zu sehen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis kündigen, wenn er den dringenden Verdacht …“ Weiterlesen
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04.02.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… einer befristeten Arbeit Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist die vorzeitige Beendigung durch eine fristgerechte Kündigung möglich. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag …“ Weiterlesen
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03.02.2009 Rechtsanwalt Dan Fehlberg„… der Erkrankung und dem bestehendem Arbeitsverhältnis beansprucht der Arbeitnehmer eine Urlaubsabgeltung in Geld. Der Arbeitgeber verweist auf die gesetzliche Regelung im Bundesurlaubsgesetz, wonach …“ Weiterlesen
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29.01.2009 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR„… erwerbsunfähig ist, so muss das Arbeitsverhältnis beendet werden. Nur so kann verhindert werden, dass sich Urlaubsansprüche über Jahre hinweg ansammeln und am Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden …“ Weiterlesen
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28.01.2009 Rechtsanwalt Michael Borth„… . Instanz festgestellt, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht, drohen dem Arbeitgeber erhebliche Zahlungspflichten. Es kommt dann die große Rechnung, die dem Arbeitgeber …“ Weiterlesen
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28.01.2009 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft„Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nehmen häufig an, dass ein Arbeitsverhältnis jederzeit frei kündbar sei, wenn die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) beispielsweise …“ Weiterlesen
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28.01.2009 Rechtsanwalt Michael Amberg„Nach § 626 Abs. 1 BGB ist ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar. Der Regelfall der außerordentlichen Kündigung ist die fristlose Kündigung, durch die das Arbeitsverhältnis …“ Weiterlesen
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15.12.2008 Rechtsanwalt Dan Fehlberg„… ) eine Abfindung gewähren, um das Arbeitsverhältnis rasch zu beenden. Der Arbeitgeber kann zur Vermeidung desselben ein sogenanntes Prozessarbeitsverhältnis (es wird so lange befristet weiter gearbeitet …“ Weiterlesen
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03.12.2008 Rechtsanwalt Michael Amberg„… Kündigung andererseits. Dabei hatte der Arbeitnehmer an der Ernsthaftigkeit der Arbeitgeberin, das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall beenden zu wollen, keinen Zweifel. Der Arbeitnehmer hat hieraus …“ Weiterlesen
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27.11.2008 Rechtsanwalt Markus Zorn„… ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden …“ Weiterlesen
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25.11.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… der Arbeitgeber regelmäßig, um die Mitarbeiter an sein Unternehmen zu binden. Deshalb ist häufig eine anteilige Rückzahlung vorgesehen, wenn das Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit durch Kündigung beendet …“ Weiterlesen
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05.11.2008 Sperrer, Bette & Collegen„… die Kündigung erklären, weil er eine andere Tätigkeit aufnehmen möchte. Das alte Arbeitsverhältnis ist dann mit Zugang der Kündigung beendet. Das Bundesarbeitsgericht hat aber mit Urteil vom 25.10.2007 …“ Weiterlesen
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04.11.2008 GKS Rechtsanwälte„… ihre Entlassung geklagt. Der Arbeitgeber hatte sich darauf berufen, dass das Arbeitsverhältnis auf sechs Monate befristet gewesen sei und nach Ablauf der Frist automatisch enden würde. Das stand auch so …“ Weiterlesen
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03.11.2008 GKS Rechtsanwälte„… widerrufen wurde. Der Arbeitnehmer war der Ansicht, dass mit der Entlassung als Geschäftsführer sein altes Arbeitsverhältnis wieder aufleben würde, er also von nun an wieder „normaler“ Angestellter sei …“ Weiterlesen
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15.09.2008 Rechtsanwalt Gereon Temme„… . das seiner geschiedenen Ehefrau angelegt. Außerdem sei er unter verschiedenen Namen aufgetreten und habe in mehr als nur einem Arbeitsverhältnis gearbeitet. Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht entschied …“ Weiterlesen
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07.08.2008 Rechtsanwalt Gereon Temme„… sei er unter verschiedenen Namen aufgetreten und habe in mehr als nur einem Arbeitsverhältnis gearbeitet. Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht entschied, dass die Steuerfahndung …“ Weiterlesen
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25.07.2008 Rechtsanwalt Markus Zorn„… könnte ein Arbeitsverhältnis von Beginn an mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden. Die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG bestimmt, ab welchem Zeitpunkt das KSchG …“ Weiterlesen
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21.07.2008 Rechtsanwalt Markus Zorn„… lediglich plausibel zu seinen Arbeitsbedingungen vortragen muss (z.B. zur Höhe des Lohnanspruchs) der Arbeitgeber muss dann darlegen und beweisen, dass das Arbeitsverhältnis zu anderen Bedingungen …“ Weiterlesen
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17.07.2008 Rechtsanwalt Markus Zorn„… Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit. Dem Arbeitgeber sind also enge Grenzen gesetzt, wenn er ein Arbeitsverhältnis beenden möchte. Im Kündigungsschutzstreit ist der Arbeitgeber gezwungen, seine Kündigung …“ Weiterlesen
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17.07.2008 Rechtsanwalt Michael Vogt„… die Wirksamkeit ausgesprochener Kündigungen streiten, durch den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs enden. Die Vergleiche sind hierbei meist dergestalt, dass das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung …“ Weiterlesen
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09.07.2008 Laux Rechtsanwälte PartGmbB„… sind, die in einem ständigen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen. Weiter war geregelt, dass das Versicherungsverhältnis enden solle, wenn eine Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit wegfalle …“ Weiterlesen
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01.07.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… sein. Endet die Pflegezeit vorzeitig, so ist die Kündigung das Vertretungs-Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für diese Fälle nicht. Zurück …“ Weiterlesen
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20.06.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… hat (Bundessozialgericht, Az.: B 7/7a AL 56/06 R). Arbeitslos-Meldung, § 122 SGB III Wer seine Kündigung erhalten hat bzw. wessen befristetes Arbeitsverhältnis abgelaufen ist, ist verpflichtet …“ Weiterlesen