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Arbeitszeit - was Sie wissen und beachten müssen!

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Arbeitszeit - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Arbeitszeiten werden im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen bestimmte gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen beachten.
  • Pro Woche darf ein Arbeitnehmer nach dem Gesetz höchstens 48 Stunden arbeiten.
  • Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Regelungen kann dem Arbeitgeber ein Bußgeld drohen.
  • Der Europäische Gerichtshof hat zudem entschieden, dass Arbeitgeber eine genaue Zeiterfassung ermöglichen müssen. 

Wie sind Arbeitszeiten gesetzlich geregelt?

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt einen Rahmen vor, der allerdings durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) oder Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde im Rahmen des Gesetzes erweitert werden kann.

Grundsätzlich darf die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten. Pro Woche darf ein Arbeitnehmer nach dem Gesetz höchstens 48 Stunden arbeiten. Im Ausnahmefall kann die maximale Arbeitszeit auf zehn Stunden verlängert werden. Die längere Arbeitszeit muss zeitnah ausgeglichen werden, denn Arbeitnehmer dürfen innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen nicht mehr als acht Stunden durchschnittlich arbeiten.

Da zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vertragsfreiheit herrscht, kann neben der regulären Arbeitszeit auch eine flexible Arbeitszeit vereinbart werden.

Darf man an Sonn- und Feiertagen arbeiten?

An Sonn- und Feiertagen sollen sich Beschäftigte erholen können, deshalb dürfen sie an diesen Tagen grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen gelten für Unternehmen, in denen es Schichtbetrieb gibt. Hier kann der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden.

Ausgenommen von der Sonn- und Feiertagsruhe sind Arbeitnehmer, die lebenswichtige Arbeit erledigen – also Ärzte, Krankenschwestern, Polizisten und Mitarbeiter der Feuerwehr sowie Rettungsassistenten und Rettungssanitäter etc. Für sie gilt häufig eine Rufbereitschaft. Abweichende Regelungen sind in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelfallgenehmigung der Aufsichtsbehörde möglich.

Welche Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Pause tut Arbeitnehmern gut – Pausen im Arbeitstag sind ein Muss. Unverzichtbar für die Gesundheit, unverzichtbar für die Kraft zur konzentrierten Arbeit. Deshalb muss jeder Arbeitnehmer, der länger als sechs Stunden arbeitet, mindestens 30 Minuten Pause einlegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden steht ihm sogar eine Ruhepause von 45 Minuten zu.

Weiterhin steht Arbeitnehmern nach Ende der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden bis zur Wiederaufnahme der Arbeit zu. Auch hier sind Ausnahmen, z. B. eine kürzere Ruhezeit, möglich.

Wie werden Verstöße gegen die Vorschriften geahndet?

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können mit Geldbußen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro geahndet werden. Bestimmte Verstöße können sogar als Straftat eingestuft werden und mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen belegt werden.

Foto(s): ©AdobeStock

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