aristn-financials – Warnhinweis der FCA

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Über die Onlinehandelsplattform aristn-financials.org soll für Anleger vor allem ein Handel in Differenzkontrakten auf verschiedene Basiswerte, wie z. B. Indizes, oder auch Forex-Geschäfte, möglich sein.

Auf der Webseite wird geschildert, dass das vor wenigen Jahrzehnten gegründete Unternehmen sich zum Ziel gesetzt habe, globalen Händlern Zugang zum größten und liquidesten Markt der Welt zu verschaffen, indem es innovative Handelstools anbietet, hervorragende Handelslehrkräfte anstellt, strenge Finanzstandards einhält und das beste Online-Handelserlebnis auf dem Markt anstrebt

Auch wird darauf verwiesen, dass die Online-Handelsplattform über die Tools und Ressourcen verfügen würde, die man für eine vertrauensvolle Investition benötigt und die innovativen Produkte und Funktionen gebündelt seien, damit man sein Portfolio effizienter verwalten und intelligenter investieren könne.

Allerdings Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA)

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass die aristn-financials über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Fehlende Genehmigung und Aufsicht der BaFin

Bei dem Angebot von Anlagen in Form von Differenzkontrakten oder auch von Forex-Geschäften in Deutschland handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen, z. B. im Sinne eines Eigenhandels nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Um derartige Wertpapierdienstleistungen in Deutschland rechtmäßig erbringen zu können, müssen die Betreiber von aristn-financials über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) verfügen, die nach unserer Kenntnis nicht existiert.

Auch gibt es auf der Homepage kein den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland entsprechendes Impressum, so dass für Anleger auch unklar ist, wer die Betreibergesellschaft und deren verantwortliche Personen sind.

Diese Aspekte und auch die Warnung der FCA sollten für Anleger Grund zur Vorsicht sein.

Optionen für Anleger von aristn-financials

Falls Sie über aristn-financials.org Gelder investiert haben und sich Probleme ergeben, können Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, die Ihre Fragen beantwortet und Sie zu rechtlichen Möglichkeiten berät, um das Kapital wieder zu realisieren.

Wenn ohne Genehmigung der BaFin unerlaubt Wertpapierdienstleistungen erbracht werden, kann für Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG gegen die Betreibergesellschaft der Plattform und auch deren verantwortliche Personen möglich sein.

Auch andere Ansprüche kommen in Betracht, etwa wenn ausgewiesene Guthaben nicht ausgezahlt oder von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 16.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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