Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Leipzig!

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hundert weitere Prozesserfolge zu entnehmen.

Landgericht Leipzig: Fehlbehandeltes Trauma der rechten Hand nach Verkehrsunfall, 14.000,- Euro, LG Leipzig, Az.: 7 O 1019/14

Chronologie

Die Klägerin erlitt im Mai 2013 einen Verkehrsunfall, bei dem sie sich unter anderem Verletzungen an der rechten Hand zuzog. Diese Verletzungen sind von der Beklagtenseite nicht diagnostiziert worden. Die Hand hätte unmittelbar nach dem Unfall operiert werden müssen. Seither leidet sie unter nachhaltigen Funktionsbeeinträchtigungen der Hand.

Verfahren

Das Landgericht hat ein fachmedizinisches Gutachten zu dem Vorfall erstellen lassen. Der Gutachter bemängelte eine zeitnahe Diagnosestellung, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich anriet. Zuzüglich zu den vorprozessual bereits gezahlten 7000,- Euro solle die Beklagtenseite weitere 7000,- Euro anweisen. Die Regulierungssumme beträgt daher 14.000,- Euro. Auf diesen Vergleich haben sich die Parteien eingelassen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Nicht immer verweigern Haftpflichtversicherer der Ärzte im vorprozessualen Bereich vollständig die Regulierung, sondern bieten einen Betrag an, der allerdings untersetzt erscheint, so wie im vorliegenden Fall. Auch in derartigen Fällen ist eine gerichtliche Inanspruchnahme erforderlich, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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