Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Landgericht Detmold!

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hundert weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Detmold 

Fehlerhafte Brustrekonstruktion nach vorangegangener Karzinomerkrankung, 65.000,- Euro, LG Detmold, Az.: 12 O 5/14

Chronologie:

Bei der Klägerin kam es zu rezidivierendem Krebsbefall der Brust. Nach Abnahme der Brust schlugen ihr die Mediziner einen künstlichen Aufbau vor. Hierfür entnahmen sie Gewebe im Unterbauch (DIEP-Lappenplastik). Da sich jedoch eine Thrombose entwickelte, musste dies wieder rückgängig gemacht werden. Auch im Bereich des Abdomens kam es durch die Gewebeentnahme zu einem massiven Entzündungsprozess, welcher zu wiederholten Darmdurchbrüchen führte.

Verfahren:

Das Landgericht hat zwei Sachverständigengutachten eingeholt, die im Ergebnis keine Fehler konstatierten. Das Gericht hielt indes eine Aufklärungspflichtverletzung für wahrscheinlich und schlug den Parteien eine gütliche Einigung vor. Diese einigten sich sodann auf eine pauschale Entschädigung von 65.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Grundsätzlich holen Gerichte in Arzthaftungsprozessen Gutachten ein. Fallen diese für den Geschädigten negativ aus, hat das erkennende Gericht zudem noch mittels Beweisaufnahme zu klären, ob ein Aufklärungsfehler vorliegt, so wie hier, stellt RA Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, heraus.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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