Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Göttingen 

Dickdarmperforation anlässlich Koloskopie, 25.000,- Euro plus Feststeller, LG Göttingen, Az.: 12 O 20/15

Chronologie

Der 70-jährige Kläger begab sich in die Behandlung des Beklagten zwecks Vornahme einer präventiven Koloskopie. Dabei kam es zu einer Darmperforation, die postoperativ zu erheblichen Komplikationen führte. Es stellte sich ein Nierenversagen, sowie eine Bauchfellentzündung ein, eine Notoperation war erforderlich, sowie eine Behandlung mit Langzeitbeatmung auf der Intensivstation. Die körperliche Gesamtsituation des Klägers war und ist deutlich geschwächt.

Verfahren

Das Landgericht Göttingen hat den Vorfall mittels eines Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Zwar kam der Gutachter im Ergebnis zu keinem Behandlungsfehlervorwurf, der Beklagte haftet dem Kläger aber unabhängig vom Vorliegen eines Behandlungsfehlers unter dem Gesichtspunkt eines Aufklärungsfehlers, denn er hat nicht bewiesen, dass er den Kläger hinreichend über das Risiko einer Darmperforation aufgeklärt hat. Das Gericht hat den Beklagten daher zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 25.000,- Euro, nebst Zinsen verurteilt. Im Übrigen stellt es fest, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Beklagten auch sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Aus dem zugesprochenen Feststellungsanspruch wird der Kläger nunmehr wieder in Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer des Beklagten eintreten. Kommt es nicht zu einer Einigung bzgl. einer angemessenen Schadenersatzsumme, wird es zu einem Folgeprozess kommen, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D. C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht fest.



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