Atos UG – JMS Investments e.K.: Aufs falsche Pferd gesetzt?

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Die Vermittlungs- und Beratungsgesellschaft ATOS UG (eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen HRB 72254) war nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters als vertragsgebundener Vermittler nach § 2 Abs. 10 KWG unter der Haftung der JMS Investments e.K., Schießstraße 555, 40549 Düsseldorf im Bereich Finanzdienstleistungen tätig.

Soweit auch Sie von einem Vermittler dieser Gesellschaft kontaktiert wurden, die unseres Erachtens von Herrn Volker Scholten bzw. Herrn Christian Alexander Draheim oder Herrn Jens-Patric Wagener gegründet bzw. geführt wurde und der ggf. innerhalb relativ kurzer Zeit hohe wirtschaftliche Verluste zuteilwurden, dürfen wir auf Folgendes hinweisen: Die beim Handel mit CFDs oder Forexhandel bestehenden Risiken, etwas zu verlieren, sind hoch. Allerdings können Verluste bei solchen Geschäften auch Folge eines systematischen Geschäftsmodells sein. Deshalb empfehlen wir auch Ihnen, falls Sie hohe Verluste innerhalb der letzten 10 Jahre haben hinnehmen müssen, Ansprüche auf Schadensersatz von fachlich versierten Kanzleien wie auch der unsrigen überprüfen zu lassen.

Ggf. haben Sie ja Ansprüche auf Schadensersatz, die Sie geltend machen können. Aber Vorsicht! Sie könnten ggf. mehrere Anspruchsgegner besitzen und sollten den richtigen Anspruchsgegner auf Erstattung Ihres Schadens in Anspruch nehmen. Die ATOS UG ist und war aus unserer Sicht aber kein wirklich tauglicher Anspruchsgegner. Eine Gesellschaft, die nur mit einem Kapitaleinsatz von 1 Euro gegründet wird, ist ein Anspruchsgegner, bei dem im Zweifel nix zu holen ist. Dies sieht ein versierter Jurist im Zweifel auch von vorneherein.

Die ATOS UG ist insolvent und wird liquidiert. Die Gesellschaft verfügt nicht über eine nennenswerte Masse. Der aktuellen Veröffentlichung des Amtsgericht Insolvenzgerichts Düsseldorf vom 01.08.2018 konnten wir entnehmen, dass zwischenzeitlich ein Termin zur Schlussverteilung für die Gläubiger der Atos UG anberaumt wurde. Hier werden Gläubiger von Schadensersatzansprüchen wahrscheinlich nichts zu erwarten haben.

Laut Veröffentlichung und dem vom Insolvenzverwalter erstellten Schlussverzeichnis soll die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 169.901,86 EUR betragen. Für die Schlussverteilung soll ein Betrag i. H. v. ca. 8.000,- EUR abzüglich der noch festzusetzenden Vergütung des Insolvenzverwalters und etwaiger Gerichtskosten zur Verfügung stehen. Damit ist noch nicht einmal mit einer Quote von 0,047 % zugunsten der Gläubiger zu rechnen, sondern voraussichtlich mit nahezu überhaupt nichts.

Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.

Wir empfehlen geschädigten Kapitalanlegern, sich andere Anspruchsgegner zu suchen. Falls diese von bisher tätigen Anwälten noch nicht entdeckt wurden, können Sie gerne von unserer Spezialisierung profitieren.

Unserem Mandanten, auch ein Anlageopfer der ATOS UG, war nach Durchführung eines zielgerichteten Klageverfahrens der wirtschaftliche Schaden nahezu komplett erstattet worden.

Gerne prüfen wir auch in Ihrem Fall, ob derartige Erfolgsaussichten bestehen.

Aufgrund unserer knapp 20-jährigen Erfahrung finden wir auch in Ihrem Fall einen Anspruchsgegner, den wir für zahlungsfähig einschätzen und holen Ihnen Ihr Geld zurück!

Falls wir aber im Rahmen der Prüfung Zweifel an der rechtlichen oder wirtschaftlichen Durchsetzung Ihrer Forderung haben, teilen wir dies mit. Und zwar noch bevor hohe Kosten zu Ihren Lasten zum Entstehen gelangt sind.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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