ATXmarket – Anlagebetrug statt Auszahlung? Anleger machten üble Erfahrungen mit Fake Broker

  • 5 Minuten Lesezeit

Anleger erzählen von unguten Erfahrungen mit dem betrügerischen Finanzdienstleister. Dabei seien die Opfer belogen und betrogen worden und hätten zudem auch keinen Gewinn gemacht, sondern das ganze eingesetzte Geld verloren! Hatten Sie auch derlei Erfahrungen mit ATXmarket gehabt? Wer kann Opfern bei Online-Anlagebetrug zweckmäßig helfen, ihr Geld zurückzubekommen? Wird die Polizei betrogenen Anlegern helfen? Was können Anleger tun? Wie erhalten Anleger ihr Geld zurück?

Lügen, Lügen und wieder Lügen: Website nur Fake!

Anleger wurden schon mit dem ersten Besuch auf der Website belogen, getäuscht und schließlich betrogen. Dort lasen Anleger mitunter:

„Unser Maklerunternehmen MARKET BY ATXmarket bietet den schnellsten Handel mit moderner Technologie. Keine Verzögerungen bei der Ausführung von Aufträgen und die genauesten Angebote. Unser Marktplatz und unser Kundendienst sind rund um die Uhr verfügbar. Wir fügen ständig neue Finanzinstrumente hinzu, damit Sie handeln und verdienen können, wie Sie möchten.“

Da das alles so echt und seriös wirkte, sah keiner den Anlagebetrug dahinter. Anleger verloren seitdem Unsummen an die betrügerischen Broker, wobei nicht ein einziger Euro tatsächlich investiert worden ist. Sogar professionelle Ermittler sind vor einem derartig raffinierten Schwindel nicht immer gefeit und infolgedessen selbst unfähig, ebensolchen aufzudecken.

Wer ist verantwortlich für die krummen Machenschaften der ATXmarket?

Die verantwortlichen Betreiber hinter ATXmarket unternehmen vieles, um Anleger bezüglich der echten Verhältnisse und der eigenen Identität zu verwirren. Die Betrüger produzieren oft viele ähnlich wirkende Websites, denen aber allen stets das gleiche betrügerische Geschäftskonzept innewohnt. Die Betreiber halten ihre Websites penibel in Schuss und stellen sie flexibel on- oder offline. Die Top-Level-Domain passen die Betrüger auch ständig an die neuen Verhältnisse an und können so die staatlichen Ermittlungsbehörden leicht irreleiten und Ermittlungen sogar bis auf Weiteres verhindern.

Doch wer ist der Betreiber der ATXmarket? Auf der Website von ATXmarket gibt es dazu nur spärliche Angaben: „MARKET by ATXmarket ist registriert unter: 20 Fenchurch St, London UK. Die Firma wird gemäß den Anforderungen der Cyprus Securities and Exchange Commission (Lizenznummer: 39821), der International Financial Services Commission (IFSC) (10/711/TS/15) und der Kommission für Finanzdienstleistungen der Republik Mauritius (Lizenznummer für Investmenthändler: T37628590).“ Die Anschrift 20 Fenchurch Street ist Kennern Londons wohlbekannt, denn dort befindet sich das Hochhaus, welches angesichts seiner Form auch als „The Walkie-Talkie“ bzw. „The Pint“ („Das Bierglas“) bezeichnet wird. Was man dort allerdings nicht findet, ist die Firma ATXmarket. Ebenso abstrus ist der Verweis auf die Finanzaufsichtsbehörden in Zypern, Belize oder auch Mauritius. Hier sind keine Lizenzen o.ä. vorhanden. Offenkundig haben die Betrüger vergessen, dass bei ihrem angeblichen Firmensitz in London ohnehin The Financial Conduct Authority (FCA) für ihre Registrierung und Lizenzierung zuständig wäre. So sollen offenkundig nur ahnungslose Anleger mit diesen Angaben getäuscht werden. Die weltweite Suche nach der ATXmarket in den einschlägigen Registern führt zu keinem Ergebnis. ATXmarket ist ein Phantasieprodukt zur Täuschung der Anleger.

Anleger bemerken gar nichts vom Anlagebetrug!

Anleger merken vom Anlagebetrug nur etwas, wenn die Betrüger weder das „Investment“ noch den Gewinn auszahlen wollen. Die Täter sind dann oft gar nicht mehr erreichbar Geschädigte Anleger berichten auch, dass sie oft erst noch erfundene Steuern, Gebühren oder sonstige – an den Haaren herbeigezogene - Zahlungen leisten sollten und auch geleistet hätten, da siehofften, eine Auszahlung ihres Geldes doch noch zu erwirken. Selbstredend erfolgte aber auch dann keine Auszahlung! Das kriminelle Geschäftsmodell basiert auf Täuschung, Abzocke und Betrug.

Was haben Anleger von den Warnlisten der Aufsichtsbehörden?

Obwohl Anleger im Vorfeld oft über Google gründlich recherchiert hatten, konnten sie keine Informationen über die vermeintlichen Broker oder etwaige andere Auffälligkeiten ermitteln. So nahmen jene Anleger irrig an, dass alles gut war. Ein verhängnisvoller Fehler, wie sich inzwischen herausgestellt hat! Und warum ist es Anlegern nicht gelungen, Auffälligkeiten zu ATXmarket zu ermitteln? Dies nicht, weil die Täter meistens noch monatelang nach dem Anlagebetrug unterm Radar der Aufsichtsbehörden agieren können. Die Aufsichtsbehörden können deren kriminelle Machenschaften oft nicht gleich aufdecken. Vielmehr geben die Behörden Warnlisten nur heraus, nachdem der Anlagebetrug ihnen vorher von anderen Betrugsopfern zugetragen worden war. Die Erkenntnisse der Aufsichtsbehörden stützen sich also auf Hinweise von schon betrogenen Opfern. Wenn solche Hinweise fehlen, werden noch keine Warnlisten herausgegeben und spätere Anleger können dann auch nichts zum bevorstehenden Anlagebetrug recherchieren. Es ist somit zwingend erforderlich, dass bereits betrogene Anleger zunächst ihre Erfahrungen mit dem falschen Broker öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder in sozialen Medien kundtun und zum Beispiel bei Auszahlungsproblemen mit den betrügerischen Brokern Rechtsanwälte konsultieren, damit die Behörden ihrerseits erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker überhaupt erst herausgeben können! Doch was haben bereits geschädigte Anleger von behördlichen Warnlisten? Nichts: Ihr Geld ist bekanntlich schon weg!

Was tun betrogene Anleger?

Betrogene Anleger eilen zur Polizei und erstatten Strafanzeige wegen Anlagebetrugs. Sie meinen, dass sie ihr Geld so zurückbekommen würden. Das ist falsch, denn eine Strafanzeige bezweckt nur die Strafverfolgung und Bestrafung der Täter, aber bewirkt nicht die finanzielle Entschädigung der Opfer. Betrogene Anleger müssen sich ihr Geld über zivilrechtliche Umwege zurückholen! Und dazu sind ein komplexer Sachverstand und viel Zeit für intensive Recherchen vonnöten. Staatliche Ermittlungsbehörden stoßen hier rasch an ihre Grenzen! Genau hier setzen RESCH Rechtsanwälte an: „Wir stellen forensische Untersuchungen an. Dank unserer internationalen Netzwerke sind wir in der Lage, auch Fälle mit internationalem Bezug zu lösen, zumal die Mehrzahl der Fälle einen Bezug zu Ausland tatsächlich aufweist. Wir verfolgen die Spur des Geldes. Das damalige Motto lautete: „Geld ist nicht weg, sondern nur woanders!“ Nun wollen wir das ergänzen: „Geld ist sogar digital verfolgbar, selbst dann, wenn es bereits über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain unkenntlich gemacht wurde, sagt Rechtsanwalt Jochen Resch.“


Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

Resch Rechtsanwälte GmbH

Ernst-Reuter-Platz 8

10587 Berlin

Telefon: +49 30 8859770

mail@resch-rechtsanwaelte.de

zum Kontaktformular

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jochen Resch

Beiträge zum Thema