Auch 2021 verteidigen wir gegen AdSimple Abmahnungen (Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer)

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Die österreichische AdSimple GmbH hat über ihre Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer kurz vor dem Jahreswechsel eine uns bereits bekannte urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Unsere Kanzlei ist nun im Jahr 2021 erneut beauftragt worden, gegen eine derartige Abmahnung zu verteidigen.

Die AdSimple GmbH bietet laut Abmahnung über ihre eigene Webseite einen sogenannten Datenschutz Generator an. Hierüber sollen sich Nutzer eine angeblich der DSGVO genügende Datenschutzerklärung "generieren" können. Die auf diese Weise generierte Datenschutzerklärung soll unter bestimmten Lizenzbedingungen auch unentgeltlich auf einer Webseite, einem Blog oder einem Shop eingebunden und genutzt werden können. 

Nachdem unser aktueller Mandant auf diese Weise angeblich eine Datenschutzerklärung generiert haben soll, erreichte ihn kurz vor dem Jahreswechsel eine urheberrechtliche Abmahnung. In dieser heißt es, dass unser Mandant die generierte Datenschutzerklärung auf seiner Webseite eingebunden und genutzt habe, das Nutzungsrecht allerdings erloschen sei. Grund hierfür sei, dass unser Mandant die angeblich akzeptierten Nutzungsbedingungen nicht eingehalten haben soll. Konkret heißt es, unser Mandant habe unerlaubt den Quellenhinweis am Ende der Datenschutzerklärung entfernt. Dieser habe wie folgt auszusehen:

"Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von adsimple.de in Kooperation mit Link-Kooperationspartnern"

Die entsprechenden Hyperlinks müssten, ebenso wie der weitere Text, bestehen bleiben. Durch das eigenständige Löschen des Quellenhinweises sei die angebliche entgeltfrei eingeräumte Nutzungserlaubnis für unseren Mandanten erloschen. 

Infolge der nun angeblich urheberrechtswidrigen Nutzung der Datenschutzerklärung durch unseren Mandanten liege angeblich (laut Abmahnschreiben) eine Urheberrechtsverletzung gem. §§ 16, 17, 19a UrhG vor.

Ansprüche:

Wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung verlangt die Gegenseite, dass unser Mandant eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt. Dies stellt ein rechtsverbindliches Versprechen dar, in Zukunft die angebliche Urheberrechtsverletzung nicht zu wiederholen. Im Falle eines Verstoßes müsste unser Mandant eine Vertragsstrafe an AdSimple zahlen. 

Weitere geltend gemachte Ansprüche sind:

  • Auskunft über das Ausmaß der Nutzung der Datenschutzerklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Anwaltskosten

Auf diese drei zuletzt genannten Ansprüche sei die AdSimple GmbH aber bereit zu verzichten, wenn unser Mandant binnen einer bestimmten Frist einen Pauschalbetrag von 980,20 € zahle. Wir weisen darauf hin, dass in früheren durch unsere Kanzlei bearbeitenen Fällen regelmäßig ein Pauschalbetrag i.H.v. 1.500,00 € gefordert wurde (siehe frühere Ratgeberartikel in unserem Abmahnblog).

Unsere Einschätzung zu AdSimple-Abmahnungen:

Wir haben in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet erfolgreich vertreten, die von der AdSimple GmbH abgemahnt worden waren. Dementsprechen kennen wir zielführende Verteidigungsansatzpunkte bereits. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht sind wir zudem in den hier relevanten Rechtsgebieten hoch spezialisiert. 

Wie konkret sollten Betroffene einer Abmahnung der AdSimple GmbH nach deren Erhalt vorgehen? Dieser Frage gehen wir in einem Ratgebervideo nach. Wir haben dieses auch aufgrund der Vielzahl der in unserer Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht bearbeiteten Fälle von AdSimple-Abmahnungen für Sie erstellt. In diesem erklärt Ihnen Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, IT-Recht sowie gewerblichen Rechtsschutz Jan B. Heidicker, wie im Falle einer Abmahnung vorgegangen werden sollte. Wir haben Ihnen das Video in diesem Beitrag auf Anwalt.de verlinkt.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

In diesem Fall bieten wir Ihnen gerne eine unverbindliche und auch völlig kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung an. Senden Sie uns dazu Ihr Abmahnschreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen Sie uns an: 02307-17062. Wir vetreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet und helfen gerne auch Ihnen persönlich, individuell, spezialisiert und zielgerichtet weiter.


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