Auch das LG Bonn verurteilt VW zu Schadensersatz

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VW verliert im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln einen weiteren Prozess. Auch das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 12.08.2019 (9 O 423/18) die Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt.

Sachverhalt

In einem weiteren von unserer Kanzlei vertretenen Abgasskandal-Fall wurde VW erneut zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Der betroffene Kunde erwarb im Dezember 2010 einen Volkswagen Golf zu einem Kaufpreis von € 24.300,00. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug mit einem Dieselmotor Typ EA 189. Aufgrund der in das Fahrzeug verbauten unzulässigen Abschaltvorrichtung musste der Verbraucher ein Software-Update aufspielen lassen. Im Dezember 2018 erhob der VW Kunde eine Schadensersatzklage zum Landgericht Bonn.

Klage hat Erfolg

Das Landgericht Bonn hat der Klage stattgegeben. Es sah die Verantwortlichkeit des VW Konzerns für den Einbau der unzulässigen Abschaltvorrichtung als gegeben an. Insbesondere konnte die Volkswagen AG nicht darlegen, dass führende Mitarbeiter des Konzerns keine Kenntnis von der Abschaltvorrichtung hatten. 

Ansprüche verjähren erst Ende 2019!

Betroffene Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage nicht angeschlossen haben, können noch bis zum 31.12.2019 eine Schadensersatzklage erheben. Vorher verjähren die Schadensersatzansprüche nicht.

Abmeldung von der Musterfeststellungsklage noch bis zum 29.09.2019 möglich

Wer sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat und nach den vielen positiven Urteilen im Kölner Raum eine deutlich schnellere Individualklage erheben möchte, kann sich noch bis zum 29.09.2019 durch Rücknahme der Eintragung in das Klageregister von der Musterfeststellungsklage abmelden. Wer auch nach dem 29.09.2019 noch im Klageregister eingetragen ist, muss das Verfahren, welches mehrere Jahre dauern wird, bis zum Schluss abwarten.

Kostenlose Erstberatung

Wenn Sie ebenfalls vom Abgasskandal betroffen sind und Ihre Ansprüche prüfen lassen möchten, stehen wir Ihnen im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgesprächs gerne zur Verfügung. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben und diesen Antrag zurücknehmen möchten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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