Auch eine Abmahnung der Floordirekt GmbH & Co. KG über die Kanzlei GHI erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der Rechtsanwälte GHI für die Floordirekt GmbH & Co. KG zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, die Abmahnerin sei Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an der deutschen Wortmarke „master of boards“ (Registernummer 302010009896). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Marke unter anderem für Waren der Warenklasse 20 (u. a. für Bilderrahmen) eingetragen ist. Des Weiteren wird auf die Rechte an der europäischen Wort-/Bildmarke zur Registernummer 012625811 verwiesen.

Sodann wird ausgeführt, dass die Abmahnerin festgestellt habe, dass der Abgemahnte über die Handelsplattform Amazon Bilderrahmen unter der Bezeichnung „master of boards“ anbiete. Gerügt wird insoweit, dass der Abgemahnte entgegen der Angaben zu den angebotenen Produkten tatsächlich Artikel vertreibe, die nicht von der Abmahnerin stammen. Folglich bestehe eine Markenrechtsverletzung.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunftserteilung, zum Schadenersatz und zur Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung vor. Die Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren) werden in dem Abmahnschreiben auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00 Euro beziffert (1.531,90 Euro).

Meine Einschätzung

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte GHI für die Floordirekt GmbH & Co. KG erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gern können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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