Auch eine Abmahnung der HSV Fußball AG über die Kanzlei BLUEPORT LEGAL erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit
Abmahnung der HSV Fußball AG über die Kanzlei BLUEPORT LEGAL

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der HSV Fußball AG über die Kanzlei BLUEPORT LEGAL zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin Inhaberin der Wortmarke „HSV“ ist, die unter der Nr. 30613597 beim DPMA eingetragen ist. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung „HSV“ als Geschäftsbezeichnung und als Name geschützt ist.

Sodann wird auf ein Angebot des Abgemahnten im Internet verwiesen, dass sich auf ein Produkt bezieht, auf dem das Zeichen „HSV“ angebracht ist. Zu diesem Angebot wird der Vorwurf erhoben:

„Durch die unautorisierte Nutzung der Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr verletzen Sie die Kennzeichen-, insbesondere die Markenrechte unserer Mandantschaft.“

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert

  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und
  • Rechtsanwaltskosten i.H.v. 2.002,41 Euro zu erstatten.

Die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht im Übrigen Verpflichtungen zur Auskunfterteilung und zum Schadenersatz vor.

Meine Einschätzung:

Angebote über unautorisierte Fanartikel mit den Marken von Fußballvereinen waren in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand markenrechtlicher Abmahnverfahren. Mir ist aus meiner Tätigkeit bekannt, dass nicht nur der HSV gegen entsprechende Angebote vorgeht.

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Meine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren über Abmahnfallen und unterstützt Betroffene bei einer Abmahnung.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der HSV Fußball AG über die Kanzlei BLUEPORT LEGAL erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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