Auch eine Abmahnung durch roba Baumann GmbH über die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel für die roba Baumann GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin ein deutsches Traditionsunternehmen ist, das seit mehreren Jahrzehnten Spielwaren, Kindermöbel und Accessoires für Kinder herstellt. Die Abmahnerin vertreibe seit nunmehr 10 Jahren eine überaus erfolgreiche und in den einschlägigen Verkehrskreisen entsprechend bekannte Sitzerhöhung für Kinder. Sodann wird ausgeführt, dass die Abmahnerin kürzlich festgestellt habe, dass der Abgemahnte Kindersitzerhöhungen bewerbe und vertreibe, welche die Originalprodukte der Abmahnerin nahezu identisch kopieren. Angesichts der in allen wesentlichen Merkmalen bestehenden Übereinstimmungen bedürfe es keiner näheren Erläuterung, dass es sich bei dem Produkt des Abgemahnten um eine sklavische Nachahmung des Originals der Abmahnerin handele. In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf eines Verstoßes gegen den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz erhoben. Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft hervorgerufen werde und zudem die Wertschätzung der bekannten Produkte der Abmahnerin unangemessen ausgenutzt und beeinträchtigt werde. In diesem Zusammenhang wird auf eine Entscheidung des LG Düsseldorf verwiesen, mit der in einer vergleichbaren Fallkonstellation eine einstweilige Verfügung erlassen worden ist. 

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz, Rückruf, Vernichtung und Kostenerstattung (Anwaltskosten) geltend gemacht. Die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht dementsprechend neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen und Verpflichtungen zur Auskunfterteilung zum Rückruf bzw. zur Entfernung der Sitzerhöhungen aus den Vertriebswegen, zur Vernichtung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung vor. Die Rechtsanwaltskosten werden entsprechend der Streitwertfestsetzung in der beigefügten Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 2274,50 Euro entspricht. 

Meine Einschätzung 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz ist insbesondere in Fällen von Bedeutung, in denen kein Designschutz für ein besonders erfolgreiches Produkt besteht, dass von Wettbewerbern sodann nahezu identisch kopiert wird. Die Beurteilung, ob Abweichungen der verschiedenen Gestaltungen ausreichend sind, ist eine Einzelfallentscheidung, sodass der Vertrieb von Produkten, die sehr erfolgreichen Produkten nachempfunden sind, mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden ist. Wie der vorliegende Fall zeigt, stehen bei einer entsprechenden Auseinandersetzung nicht nur Ansprüche auf Unterlassung und Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) im Raum, sondern darüberhinausgehend Ansprüche auf Rückruf, Vernichtung und Schadenersatz. 

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel für die roba Baumann GmbH erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

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Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


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