Auch eine Abmahnung Steinel GmbH erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir eine Abmahnung der Rechtsanwälte HOYNG ROKH MONEGIER für die Steinel GmbH wegen unlauterer Nachahmung des Bewegungsmelders „IS-1“  zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der Abmahnung wird gerügt, dass eine unlautere Nachahmung des Bewegungsmelders „IS-1“ angeboten wird. Es werden Unterlassungsansprüche sowie Auskunftsansprüche und Schadenersatzansprüche geltend gemacht.



Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:


Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.

Meine Einschätzung: 

Zunächst sollte geprüft werden, ob das angebotene Produkt tatsächlich eine unlautere Nachahmung des Bewegungsmelders Steinel IS-1 ist. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist  weitreichend und sollte für den Fall, dass beabsichtigt ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben, modifiziert werden.

Es sollte ferner geklärt werden, welche Folgen die Unterlassungserklärung hat und welche Auswirkungen die geltend gemachten Auskunfts- und Schadenersatzansprüche haben.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen fast 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung der Steinel GmbH erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte HOYNG ROKH MONEGIER  für die Steinel GmbH erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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