Auch eine Abmahnung von arte fiori e.K. über die Rechtsanwälte Fareds erhalten? Ich berate Sie

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Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung von arte fiori e.K. über die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Kosmetikprodukten europaweit tätig sei. Unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten und die angebotenen Kosmetikprodukte wird sodann auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoße:

Der Abgemahnte kläre den Verbraucher hinsichtlich des Bestehens seiner Widerrufsmöglichkeiten nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf, sondern weise auf eine Widerrufsmöglichkeit hin, die so nicht gegeben sei und einer alten Gesetzeslage entspreche, die nicht im Einklang mit der derzeitigen stehe. Konkret geht es um fehlerhafte Informationen zum Fristbeginn der Widerrufsfrist im Zusammenhang mit Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungserklärung abgeben und Schadenersatz in Höhe der Rechtsanwaltskosten leisten. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe vor. Der Schadenersatzanspruch in Höhe der Rechtsanwaltskosten wird auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 Euro geltend gemacht, was Kosten in Höhe von 887,02 Euro entspricht. 

Meine Einschätzung:

Die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht für Verbraucher haben sich in der Vergangenheit mehrfach geändert wodurch Anpassungen bei den entsprechenden Informationen erforderlich waren. Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen fehlerhafter Informationen zum Widerrufsrecht erhalten haben, sollten Sie also zunächst überprüfen, ob sie tatsächlich veraltete Informationen zum Widerrufsrecht vorhalten. 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von arte fiori e.K. über die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Online-Händler relevante Entwicklungen.


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