Auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Stefan Richter erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung von Rechtsanwalt Stefan Richter wegen belästigender Werbung per elektronischer Post zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf der unzulässigen Übersendung belästigender Werbung per elektronischer Post. Rechtsanwalt Stefan Richter Nimmt in dem Fall seine eigenen Interessen wahr und vertritt sich selbst.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und die Kosten für die Abmahnung ersetzen.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Auskünfte gemäß Art. 15 DSGVO erteilen.

Meine Einschätzung: 

Fälle, in denen wegen der Übersendung unerwünschter Werbung per E-Mail eine Abmahnung ausgesprochen wird, kommen nach meiner Erfahrung inzwischen häufiger vor. Oft wird dann wie in dem hier angesprochenen Fall zusätzlich die Erteilung datenschutzrechtlicher Auskünfte gefordert.

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes der unzulässigen Übersendung belästigender Werbung per elektronischer Post sollten Sie unbedingt ernst nehmen, und zwar insbesondere dann, wenn mit dem Schreiben zusätzlich ein datenschutzrechtliches Auskunftersuchen geltend gemacht wird. Wenn Sie auf ein solches Schreiben falsch oder zu spät reagieren, drohen unnötige Weiterungen.

Bitte beachten Sie: Die Verpflichtung zur Erteilung einer datenschutzrechtlichen Auskunft besteht unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Hinweise dazu, was Sie bei einem Auskunftsersuchen beachten müssen, habe ich in dem folgenden Beitrag für Sie zusammengestellt:

https://www.internetrecht-rostock.de/was-beachten-auskunft-datenschutz-onlinehandel.htm

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung bespreche ich im Einzelnen mit Ihnen, wie Sie in der Angelegenheit vorgehen können. Selbstverständlich erhalten Sie hierzu von mir auch konkrete Empfehlungen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Stefan Richter wegen des Vorwurfes der belästigenden Werbung per elektronischer Post erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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