Audi A6 3.0 TDI competition: 27.610,67 € Schadensersatz wg. Abgasmanipulation (23X6)

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Die Audi AG muss im Abgasskandal eine weitere Niederlage hinnehmen.

In einem von Rechtsanwalt Nicolas Gotzen geführten Verfahren wurde die Audi AG zur Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt (LG Aschaffenburg, Urteil vom 06.10.2021, Az. 62 O 301/20).


Betroffenes Fahrzeug: Audi A6 3.0 TDI mit 326 PS und Bi-Turbolader

Gegenstand der Klage war ein Audi A6 3.0 TDI. In dem Fahrzeug ist ein von der Audi AG entwickelter 3.0 Liter V6-Motor mit 240 kW / 326 PS, Abgasnorm Euro 6, verbaut. 

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat zu diesem Fahrzeugtyp einen verpflichtenden Rückruf wegen "unzulässiger Abschalteinrichtung" erlassen und dem Hersteller zur Auflage gemacht, ein Softwareupdate zu entwickeln, um die beanstandete Funktion aus der Motorsteuerungssoftware zu entfernen. Die geschädigte Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wurde bereits aufgefordert an der Maßnahme "23X6" teilzunehmen. Nach Durchführung des Updates berichtete Klägerin über Veränderungen bei Leistung und Verbrauch des Fahrzeugs.


LG Aschaffenburg spricht Schadensersatz zu

Zwischen den Parteien war im Streit, ob der in dem Fahrzeug verbaute Motor die Bezeichnung EA897 evo oder EA896 Gen. 2 trägt. Für das Gericht war das im Ergebnis nicht von Bedeutung, da es jedenfalls von einer unzulässigen Abschalteinrichtung und einer sittenwidrigen Schädigung ausging.

Die von unserer Kanzlei vertretene Klägerin begehrte die Rückabwicklung des Kaufvertrages im Verhältnis zur Motorenherstellerin. Das Fahrzeug, welches vor einigen Jahren für einen Kaufpreis in Höhe von 58.319,33 € angeschafft worden ist, wies mittlerweile eine Laufleistung von 158.773 km auf. Für die zurück gelegten Kilometer zog das Gericht eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 30.708,66 € ab und verurteile die Audi AG zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 27.610,67 € nebst Zinsen in Höhe von 9 % sowie zur Tragung sämtlicher im Verfahren entstandenen Kosten. Im Gegenzug muss das vom Dieselskandal betroffene Fahrzeug an die Audi AG übergeben und übereignet werden.

Die Bevollmächtigten der Audi AG haben bereits angekündigt, kein Rechtsmittel einzulegen und die Niederlage zu akzeptieren.

Urteil auf viele Fahrzeuge übertragbar

Der Sachverhalt ist kein Einzelfall. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für zahlreiche Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern verpflichtende Rückrufe erlassen, etwa zu den Fahrzeugtypen Audi A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7, SQ5 mit 3.0 Liter V-TDI-Motoren der Abgasnorm Euro 6 aus unterschiedlichen Baujahren (je nach Modell zwischen 2009 und 2018). Weiter gibt es verpflichtende Rückrufe zu Fahrzeugen des Typs Porsche Cayenne S Diesel mit 4.2 Liter Hubraum (Euro 5 und Euro 6) sowie VW Touareg mit 3 Liter Hubraum (Euro 6).

Die Veröffentlichung des Kraftfahrt-Bundesamtes finden Sie hier.

Kostenlose Erstberatung

Unsere Kanzlei bietet betroffenen Fahrzeugbesitzern deutschlandweit eine kostenlose Erstberatung an und kümmert sich auch um die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung.

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Jedenfalls in Fällen eines Neuwagenerwerbs tritt Verjährung der Ansprüche gem. § 852 BGB (sog. Restschadensersatz) erst innerhalb von 10 Jahren ein. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 21. Februar 2022 – VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/2 entschieden (siehe auch hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-zu-dieselskandal-verjaehrung-erst-nach-10-jahren-198027.html). 

Es lohnt sich daher, die Ansprüche unverbindlich prüfen zu lassen und bei bestehenden Erfolgsaussichten geltend zu machen.

Wer sein Fahrzeug nicht abgeben möchte, kann eine Schadensersatzzahlung anstreben um den Minderwert zu kompensieren. 

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Foto(s): Andreas Lischka auf Pixabay


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