Auf nimmer Wiedersehen schlechte Google Bewertungen: – Urteil des OLG Stuttgart hilft betroffenen Unternehmen!

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Das OLG Stuttgart verbietet 1-Sternebewertungen auf Google von Bewertern, die keine Kunden sind. Mit diesem Betrag fasse ich die wichtigsten Eckpunkte des Urteils zusammen:


Google Bewertungen sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind Google Bewertungen wichtig, um sich einen Eindruck über das bewertete Unternehmen zu verschaffen. Für Unternehmen hingegen sind Bewertungen auf Google Maps oder im Google Unternehmensprofil wichtig, um sich gegenüber potenziellen Kunden aber auch potenziellen Mitarbeitern zu präsentieren.


Unerwünschte Google-Bewertungen können erheblichen Schaden für ein Unternehmen, seine Reichweite und sogar die Mitarbeiter verursachen, insbesondere wenn Bewertungen konkrete Mitarbeiter betreffen und diese im Bewertungstext explizit (möglicherweise unter Nennung des Namens) angegriffen werden. Glücklicherweise muss nicht jede Google-Bewertung vom betroffenen Unternehmen einfach hingenommen werden. Es ist daher sinnvoll, darüber nachzudenken, wie solche Google-Bewertungen gelöscht werden können.

Haben auch Sie eine oder sogar mehrere Google-Bewertungen erhalten, die Ihnen nicht zusagen und möchten Sie diese entfernen lassen? In unserer Serie "Löschung von negativen Google-Bewertungen" präsentieren wir verschiedene Situationen, in denen deutsche Gerichte der Löschung von negativen Google-Bewertungen zugestimmt haben.


Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 31.08.2022 zum Thema „Google Bewertung löschen lassen“:


In dem Fall vor dem OLG Stuttgart ging es um einen Rechtsanwalt, der nach einem für seinen Mandanten gewonnenen Prozess von der gegnerischen Prozesspartei eine negative Bewertung (1-Stern mit dem Kommentar „nicht empfehlenswert und „kritisch: Professionalität“) in seinem Google Profil erhalten hatte.

Das OLG hat festgestellt, dass eine derartige Google Bewertung mit 1-Stern den bewerteten Rechtsanwalt und seiner Dienstleistung negativ beeinflussen und ein negatives Bild über seien Kanzlei in der Öffentlichkeit zeichnet.

Durch die negative Bewertung wurde der Rechtsanwalt nach Ansicht des OLG in seinem sozialen Geltungsanspruch gefährdet. Durch die Bewertung habe der Bewerter zum Ausdruck gebracht, schon einmal einen geschäftlichen Kontakt zu dem bewerteten Rechtsanwalt gehabt zu haben. Dies war aber nicht der Fall und der Hauptgründe, weshalb die Klage des Rechtsanwalts Erfolg hatte. Nach zutreffender Auffassung des OLG war die Bewertung unzulässig, da es sich bei dem Bewerter nicht um einen Mandanten des bewerteten Anwalts gehandelt hatte.


Interessierte finden hier das vollständige Urteil des OLG Stuttgart zur Vertiefung:

https://openjur.de/u/2452151.html


Das OLG Stuttgart folgt somit im Ergebnis der Rechtsprechungsrichtlinie des BGH, der für eine Bewertung einen echten Kundenkontakt im Sinne einer geschäftlichen Beziehung zwischen dem Bewerter und dem bewerteten Unternehmen fordert.


Hier finden Sie eine Besprechung von mir zu dem wenige Tage vor dem Urteil des OLG Stuttgart verkündeten BGH-Urteil vom 09.08.2022 (Az. VI ZR 1244/20, Rn 40):


https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-der-bgh-staerkt-die-rechte-der-betroffenen-204156.html


Möchten Sie eine oder mehrere  negative  Google Bewertung löschen lassen? Wir helfen Ihnen gerne!


Wir sind auf die Löschung von unberechtigten Google (Maps) Bewertungen spezialisiert und haben bereits über mehrere Jahre hinweg tiefgreifende Erfahrungen mit der Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen gemacht. Im Gegensatz zu dem oberen Fall musste bislang keiner unserer Mandanten zur anwaltlichen Abmahnung oder sogar zur Klage zurückgreifen, sondern konnten mit unserer Hilfe die negativen Google Bewertungen mit einem Stern oder ohne Kommentar schnell und preiswert und vor allem außergerichtlich entfernen lassen.


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung zu erreichen.

Wir bieten die Beanstandung unberechtigter Google-Bewertungen zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19% MwSt. je beanstandeter/eingereichter Google-Bewertung).


Rufen Sie gerne für ein kostenloses Erstgespräch an!


Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.


Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke


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