Aufhebungsvertrag und Anfechtung

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden die Vertragsparteien im Arbeitsrecht den bestehenden Vertrag und somit enden auch alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.

Soweit so gut. Wie ist die Rechtslage aber, wenn der Aufhebungsvertrag unlauter, z.B. durch Drohung zustande gekommen ist? Beispiel: Der Chef unterstellt, es würde einen Fehlbetrag in der Kasse geben und droht mit fristloser Kündigung. Erst dann unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag. Tatsächlich war die Kasse in Ordnung.

Oder: Der Chef droht Ihnen eine Kündigung an, wenn Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Er behauptet, dass er einen Kündigungsgrund hätte, was aber nicht den Tatsachen entspricht.

In einem solchen Fall kann man an die ANFECHTUNG des Vertrages wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§ 123 BGB) vornehmen.

Achtung: Hier läuft eine Frist von einem Jahr ab Kenntnis!

Weitere Infos:

http://www.dieonlinekanzlei.de/Recht/Arbeitsrecht/Aufhebungsvertrag/Aufhebungsvertrag_und_Anfechtung/--a47.html

Rechtsanwalt Michael Borth, Erfurt

www.DieOnlineKanzlei.de



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Borth

Beiträge zum Thema