Aufsichtspflicht bei Kindern: Wann haften Eltern, Erzieher und andere?
- 6 Minuten Lesezeit
Experten-Autorin dieses Themas
Die Aufsichtspflicht dient nicht nur dem Schutz des minderjährigen Kindes selbst vor Schäden, sondern sie soll auch vermeiden, dass Dritte durch das Kind einen Schaden erleiden. Die Aufsichtspflicht kann sich entweder aus dem Gesetz oder aus einem Vertrag ergeben.
Aufsichtspflicht der Eltern (Gesetz)
Die elterliche Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge und ergibt sich daher aus dem Gesetz, § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die sogenannte Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Die Personensorge ist wiederum neben der Vermögenssorge der zweite Teil des Sorgerechts, das verheiratete Eltern grundsätzlich gemeinschaftlich ausüben, § 1626 BGB. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern gilt § 1626a BGB. Wer die Personensorge über das minderjährige Kind innehat, hat mithin automatisch auch die gesetzliche Aufsichtspflicht über das Kind – das sind in der Regel die Eltern.
Aufsichtspflicht in Kita, Kindergarten und durch Erzieher (Vertrag)
Die Aufsichtspflicht kann durch die Personensorgeberechtigten per Vertrag an Dritte übertragen (delegiert) werden. Mit der erfolgreichen Anmeldung des Kindes in einer Kita bzw. einem Kindergarten wird z. B. ein Aufnahmevertrag beziehungsweise Betreuungsvertrag mit dem Träger der Einrichtung geschlossen. Durch diesen Vertrag geht die Aufsichtspflicht für die Zeit der vereinbarten Betreuung auf die Einrichtung über. Dies geschieht entweder ausdrücklich laut Vertrag oder stillschweigend. Die Einrichtung wiederum überträgt die Aufsichtspflicht durch den Arbeitsvertrag auf die jeweiligen Erzieher.
Die Aufsichtspflicht beginnt in der Regel mit der Übergabe des Kindes an die Einrichtung und endet mit der Übergabe an eine abholberechtigte Person. Holen die Eltern das Kind nicht oder verspätet ab, bleibt die Aufsichtspflicht bestehen.
Wichtig: Auch ohne entsprechenden Vertrag kann die Aufsichtspflicht bei sogenannten Gastkindern auf die Einrichtung beziehungsweise die Erzieher übertragen werden. Entscheidend ist der Wille zur Übertragung der Aufsichtspflicht.
Weitere Beispiele für eine Delegierung der Aufsichtspflicht per Vertrag sind: Schule, Babysitter oder private Lehrer (z. B. Musiklehrer, Sportlehrer). Hinweis: Die Aufsichtspflicht bezieht sich nicht nur auf minderjährige Kinder, sondern kann sich auch auf Volljährige beziehen, sofern diese einer besonderen Aufsicht bedürfen (Kranke, geistig oder körperlich Behinderte).
Verletzung der Aufsichtspflicht – was verlangt die Aufsichtspflicht von Eltern und Erziehern?
Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt vor, wenn die aufsichtspflichtige Person ihren Pflichten nicht nachgekommen ist. Die entscheidende Frage, was die Aufsichtspflicht verlangt, kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden. Konkrete Richtlinien gibt es nicht – es ist immer eine situationsbedingte Einzelfallentscheidung zu treffen.
Ein permanentes Überwachen des Kindes ist in der Regel nicht notwendig; nur ein Beaufsichtigen im gebotenen Rahmen. Wachsende Bedürfnisse der Kinder und ihre steigenden Fähigkeiten sind zu berücksichtigen.
Die Aufsicht und Kontrolle des Kindes, ist immer an Alter, Entwicklung, Erziehung sowie an die konkrete Situation individuell anzupassen. Relevant sind auch Charaktereigenschaften des Kindes, etwaige Erkrankungen, bisheriges Verhalten etc. Es liegt auf der Hand, dass jüngere Kinder einer intensiveren Beaufsichtigung bedürfen und dass Gefahrensituationen ebenfalls eine intensive Beaufsichtigung notwendig machen.
Grundsätzlich besteht eine Informationspflicht, eine konkrete Beaufsichtigungspflicht und eine Eingriffspflicht. Der Aufsichtspflichtige hat sich zunächst selbst über die Situation, die Umstände und Gefahren zu informieren und diese dann dem Kind kindgerecht beizubringen und Regeln aufzustellen. Die Verhaltensweise des Kindes und die einzuhaltenden Regeln sind zu kontrollieren beziehungsweise zu beobachten. Im Bedarfsfall muss eingegriffen werden.
Beispiel: Im Kindergarten soll etwas gekocht werden, sodass der Einsatz von Messern notwendig wird – hier ist eine Information über die Gefahren und den Umgang als auch eine anschließende intensive Begleitung notwendig. Ein Ausflug ins Schwimmbad oder an den Badesee stellt ebenfalls hohe Anforderungen an das notwendige Maß der Aufsichtspflicht.
Natürlich spielt auch die Erzieher-Kind-Relation eine Rolle, wobei es wiederum keine konkreten Richtlinien diesbezüglich gibt. Wenn unbekannte Orte mit der Gruppe besucht werden, sind regelmäßig mehr Erzieher notwendig als in der KiTa selbst.
Keine Haftung bei Gefälligkeitsaufsicht
Von der vertraglichen Aufsichtspflicht abzugrenzen ist die Aufsicht aus Gefälligkeit. Hier wird kein Vertrag begründet, sodass die Aufsichtsführenden bei etwaigen Schäden auch nicht wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht haften. Beispielsweise kann eine Gefälligkeitsaufsicht bei Verwandten, Bekannten oder Nachbarn vorliegen, die kurzzeitig und ohne Vergütung auf das Kind aufpassen.
Bei Kindergeburtstagen gilt, dass die Einladung zur Geburtstagsfeier ein Angebot zur vertraglichen Übernahme der Aufsicht über die eingeladenen Kinder ist. Bei einem Kindergeburtstag handelt es sich daher nicht um eine Gefälligkeitsaufsicht, sondern um eine vertragliche Aufsichtspflicht, die eine Haftung bei Schäden begründen kann. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle mit Urteil vom 01.07.1989 – 9 U 36/86 entschieden.
Haftung bei Schäden
Die Haftung für Schäden von Kindern ist in § 832 BGB geregelt. Darin ist in Abs. 1 normiert, dass die Person, die kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt.
Ausnahme: Der Schadensersatzanspruch besteht nicht, wenn der Aufsichtspflichtige beweisen kann, dass der Aufsichtspflicht genügt worden ist (siehe oben unter Verletzung der Aufsichtspflicht), oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre.
Der allseits bekannte Hinweis „Eltern haften für ihre Kinder“ gilt insofern nur eingeschränkt und führt keinesfalls zu einer pauschalen Haftung der Eltern. Diese gibt es nicht. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, haften sie auch nicht. Auch nicht, wenn dieses Schild – beispielsweise an einer Baustelle – angebracht ist. In solchen Fällen empfiehlt sich daher oftmals rechtlicher Beistand.
Wichtig: Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres haften die Kinder selbst nicht. Ab dem achten Lebensjahr haften Kinder selbst, sofern sie die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen, § 828 BGB.
Eine Ausnahme besteht für Schäden, die bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zugefügt werden. Hier haften Kinder, die zwar das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet haben, nur bei einer vorsätzlichen Herbeiführung.
Fazit
Die Aufsichtspflicht dient einerseits dem Schutz des minderjährigen Kindes selbst vor Schäden und andererseits dem Schutz Dritter vor Schäden durch das Kind.
Die Aufsichtspflicht ist Teil der Personensorge und ergibt sich aus dem Gesetz, § 1631 BGB.
Da die Personensorge in der Regel wegen des gemeinsamen Sorgerechts bei den Eltern liegt, haben die Eltern die gesetzliche Aufsichtspflicht. Entscheidend ist aber, wer die Personensorge über das Kind hat.
Die Aufsichtspflicht kann auf Dritte übertragen (delegiert) werden.
Die Aufsichtspflicht von Erziehern, Kita und Kindergarten ergibt sich aus dem Aufnahmevertrag des Kindes.
Abzugrenzen von der Aufsichtspflicht aus Vertrag ist die sogenannte Gefälligkeitsaufsicht.
Der Hinweis „Eltern haften für ihre Kinder“ begründet keine pauschale Haftung der Eltern.
Das gebotene Maß an Aufsicht kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt insbesondere auf Alter, Entwicklung des Kindes und die konkrete Situation an.
Ein ständiges Überwachen ist in der Regel nicht notwendig.
Die Haftung des Aufsichtspflichtigen für Schäden von Kindern ergibt sich aus § 832 BGB. Für Aufsichtspflichtige aus Gesetz (in der Regel die Eltern) aus Abs. 1 und für Aufsichtspflichtige aus Vertrag (z. B. Kita, Erzieher) aus Abs. 2.
Hat der Aufsichtspflichtige seiner Aufsichtspflicht in erforderlichem Maß Genüge getan, scheidet eine Haftung aus.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Aufsichtspflicht?
Rechtstipps zu "Aufsichtspflicht" | Seite 5
-
25.04.2019 Rechtsanwältin Wiebke Krause„… das Fehlverhalten ihrer Kinder. Sie haften lediglich dann für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht worden sind, wenn sie die ihnen obliegende Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese dient nämlich nicht nur …“ Weiterlesen
-
26.02.2019 Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung„… nicht passiert. Damit habe der Autobauer seine Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt, so die Staatsanwaltschaft. BMW hat das Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro bereits akzeptiert. Strafrechtlich kann BMW …“ Weiterlesen
-
25.02.2019 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und es so zum Einsatz mutmaßlich unzulässiger Abschalteinrichtungen bei verschieden Mercedes-Dieselmodellen gekommen ist. Sollte die Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung …“ Weiterlesen
-
23.02.2019 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… den Sportwagenbauer eingeleitet hat. In dem Verfahren wird dem Verdacht nachgegangen, ob Verantwortliche der Porsche AG ihre Aufsichtspflichten verletzt haben und es dadurch zu Zuwiderhandlungen …“ Weiterlesen
-
22.02.2019 Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung„… und führende Mitarbeiter der Porsche AG ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, sodass die Abgasmanipulationen bei verschiedenen Diesel-Modellen überhaupt erst möglich wurden. Vergleichbare Verfahren führten …“ Weiterlesen
-
21.02.2019 Rechtsanwalt Franz Braun„… mit dem Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen unter Umständen gegen Aufsichtspflichten verstoßen wurde. Bei Daimler geht es um so genannte „Thermofenster“. Das macht die verwendete Abschalteinrichtung …“ Weiterlesen
-
21.02.2019 Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung„… , ob Führungskräfte von Daimler ihre Aufsichtspflichten verletzt haben, so dass die Abgasmanipulationen möglich wurden. Sollte das zuständige Gericht diese Frage bejahen, kann ein Bußgeld gegen Daimler …“ Weiterlesen
-
04.01.2019 Rechtsanwalt Christopher Heumann„… an die Hand, sich zur Wehr zur setzen. So hat jeder Schüler einen Anspruch darauf, dass die Schule ihm gegenüber ihrer Aufsichtspflicht sowie ihrer Obhuts- und Fürsorgepflicht nachkommt. Sofern …“ Weiterlesen
-
08.11.2018 Rechtsanwältin Dr. Claudia von Seck LL.M.„… , wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben Auch hierzu gibt es zahlreiche gerichtliche Entscheidungen. Klar dürfte hierbei sein, dass Eltern ihre Kinder nicht 24 h von Geburt bis zur Vollendung des 18 …“ Weiterlesen
-
05.11.2018 Rechtsanwalt Joachim Laux„… aufsichtspflichtig, soweit sie die Aufsicht faktisch, also tatsächlich übernommen hat. In der Regel nehmen die Eltern am Umzug Teil und haben daher dann auch die Aufsichtspflicht. Sind die Eltern …“ Weiterlesen
-
20.10.2018 Rechtsanwalt Guido Lenné„… an fremdem Eigentum verursachen? In einem aktuellen Beitrag der WDR Servicezeit äußert sich Guido Lenné zu den gesetzlichen Regelungen der Aufsichtspflicht, der allgemeinen Haftung der Eltern …“ Weiterlesen
-
20.10.2018 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… der Aufsichtspflicht verhängt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Audi ist damit abgeschlossen, die Ermittlungen gegen den Ex-Chef Stadler und 20 weitere Personen im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen …“ Weiterlesen
-
18.10.2018 Rechtsanwalt Marcel Seifert„… kann Audi damit aber noch lange nicht zu den Akten legen. Mit dem Bußgeld ist nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht abgeschlossen. Die Ermittlungen …“ Weiterlesen
-
01.10.2018 Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs„… ) – Aufsichtspflicht Es läuft nicht immer darauf hinaus, dass Eltern für ihre Kinder haften. In dem BGH Urteil „Morpheus“ vom 24.03.2009 heißt es: „1. Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes …“ Weiterlesen
-
28.09.2018 Rechtsanwältin Jana Frenzel-Greif„… , wenn die Eltern nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Denn dann haften die Eltern und ihre Haftpflichtversicherung muss den entstandenen Schaden tragen. Schäden nach Freundschaftsdiensten …“ Weiterlesen
-
04.09.2018 Rechtsanwalt Christian Koch„… von Geschäften vorbeifährt, zu einer Kollision mit Personen kommen kann, die das Ladenlokal verlassen. Die Eltern hafteten wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Kinder bzw. deren Eltern sind ab dem 7 …“ Weiterlesen
-
31.07.2018 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… die Wohngebäudeversicherung von der Mutter des Kindes zurück, weil diese ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Das OLG Düsseldorf entschied jedoch zugunsten der Mutter und stellte keine Aufsichtspflichtverletzung fest …“ Weiterlesen
-
26.07.2018 Rechtsanwalt Michael Spindler„Keine Haftung der aufsichtspflichtigen Eltern Das hat am 26.04.2018 das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Die Eltern eines dreieinhalbjährigen Kindes begehen keine Aufsichtspflichtverletzung …“ Weiterlesen
-
24.07.2018 Rechtsanwalt Markus Brehm„… ausreichend belehrt haben, ihnen entsprechendes Filesharing ausdrücklich verboten haben und trotz Einhaltung ihrer Aufsichtspflicht für sie nicht erkennbar war, dass sich die Kinder nicht an das Verbot halten …“ Weiterlesen
-
19.07.2018 Rechtsanwältin Susan Beaucamp„… müssten. Des Weiteren seien durch die Aufsichtspflicht der Eltern die Verkehrssicherungspflichten des Vereins „neutralisiert“ worden. Die beklagte Pferdehalterin legte gegen dieses Urteil Berufung beim …“ Weiterlesen
-
18.06.2018 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… . Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen VW ist damit abgeschlossen. Das Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro wurde wegen der Verletzung der Aufsichtspflichten im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen …“ Weiterlesen
-
12.06.2018 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… Situation ihre Aufsichtspflicht verletzt habe, da sie die beiden Kinder unbeaufsichtigt losfahren ließ. Des Weiteren hätten diese die Pflicht gehabt, gemäß § 2 Abs. 5 StVO bis zu ihrem achten Lebensjahr …“ Weiterlesen
-
16.05.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„Das Landgericht Wuppertal hatte sich in dem Verfahren 16 S 19/17 mit der Frage zu beschäftigen, ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen, wenn sie ihr neunjähriges Kind mit einem Fahrrad ohne …“ Weiterlesen
-
11.04.2018 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„… Urlaubstage wegen einer Betreuung im Streikfall zu nehmen, ist für die betroffenen Eltern auch keine wirkliche Alternative. Da Eltern aber die Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern haben, muss …“ Weiterlesen