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Arbeitslosengeld 2 - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Arbeitslosengeld 2 – auch unter dem Begriff Hartz 4 bekannt – ist die Grundsicherung für erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen.
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben diejenigen, die mindestens 15, aber nicht älter als 65 Jahre und acht Monate alt, hilfebedürftig und erwerbsfähig sind.
  • Der Antrag wird beim örtlichen Jobcenter gestellt und von diesem erstmals für ein Jahr bewilligt. Anschließend überprüft dieses, ob weiterhin Anspruch besteht.
  • Es gibt unterschiedliche Leistungen, wie beispielsweise den Regelbedarf, den Sonderbedarf sowie den Mehrbedarf.

Was versteht man unter Arbeitslosengeld 2?

Das Arbeitslosengeld 2 – auch unter dem Begriff Hartz 4 bekannt – bildet in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Das Arbeitslosengeld 2 wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt.

Wann und für wen besteht ein Anspruch?

Gemäß § 7 Abs. 1 SGB II wird Arbeitslosengeld 2 an Personen gezahlt, die

  • ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • mindestens 15 Jahre alt sind, aber die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten haben. Diese liegt derzeit (2019) bei 65 Jahren und acht Monaten.
  • hilfebedürftig sind. Das heißt, sie können für ihren eigenen Lebensunterhalt sowie für ihre Existenz der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht sorgen.
  • erwerbsfähig sind. Als erwerbstätig gilt man, wenn man nicht wegen einer Behinderung oder einer Krankheit außerstande ist, mindestens drei Stunden am Tag einer Tätigkeit nachzugehen.

Welche Leistungen umfasst das Arbeitslosengeld 2?

Das Arbeitslosengeld 2 gibt es für verschiedene sogenannte Bedarfsfälle.

  • Regalbedarf: Er dient dazu, die Ausgaben des täglichen Bedarfs pro Person abzudecken. Das sind insbesondere Kosten für Kleidung, Strom und Lebensmittel. Die Höhe des Regelbedarfs fällt hierbei unterschiedlich aus. Entscheidende Kriterien, wie hoch das Arbeitslosengeld 2 ausfällt, sind beispielsweise das Alter der betroffenen Person sowie das Zusammenleben mit anderen in einem Haushalt.

Regelbedarf bei Arbeitslosengeld 2 ab 1. Januar 2019

berechtigte PersonenHöhe des Regelbedarfs
Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner424 Euro
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft382 Euro
Personen unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern339 Euro
Kinder von 14 bis unter 18 Jahre, je Kind322 Euro
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre, je Kind302 Euro
Kinder 0 bis 5 Jahre, je Kind245 Euro
  • Mehrbedarf: Aufgrund besonderer Lebensumstände kann es vorkommen, dass Leistungsberechtigte einen erhöhten Bedarf haben, der nicht durch den Regelbedarf gedeckt wird. Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich prozentual nach dem Regelbedarf. Mehrbedarfe erhält, wer
    • schwanger ist, ab der 13. Schwangerschaftswoche.
    • alleinerziehend ist und sich um mindestens ein minderjähriges Kind kümmert.
    • unter einer Behinderung leidet.
    • von einer chronischen Krankheit wie multiple Sklerose (MS) betroffen ist.

  • Sonderbedarf: Arbeitslosengeld 2 wird ebenso für meist einmalige Ereignisse gezahlt. Dazu zählt unter anderem die
    • Erstausstattung für ein Kind nach der Geburt.
    • Erstausstattung einer Wohnung.
    • Anschaffung bzw. Reparatur orthopädischer Schuhe.

  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung: Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für Warmwasserversorgung sowie für Kaltwasser. Außerdem wird die Miete in angemessener Höhe übernommen. Der entsprechende Bedarf wird vom zuständigen Jobcenter festgelegt und richtet sich stets nach dem Wohnort der betroffenen Person.

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche (BuT): Um Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen, besteht für sie und ihre Eltern die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Angeboten werden Leistungen in Form von Mittagessen in der Schule, Teilnahme an Klassenfahrten, Schulausflügen, Kultur- oder Sportangeboten sowie Nachhilfe.

  • Übernahme bzw. Zuschuss zu Versicherungsleistungen: Das zuständige Jobcenter übernimmt ebenfalls Beiträge zur Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung, wenn zum Beispiel keine Versicherung besteht.

Für welchen Zeitraum wird Arbeitslosengeld 2 gezahlt?

Arbeitslosengeld 2 wird zunächst für 12 Monate gezahlt. Nach Ablauf dieses Zeitraums prüft das zuständige Jobcenter, ob weiterhin ein Anspruch besteht. Hierzu muss vom Leistungsempfänger ein sogenannter Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird Arbeitslosengeld 2 nur für sechs Monate gewährt, wenn beispielsweise die Kosten für Unterkunft und Heizung unangemessen sind.

Hartz IV: Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II im Jahresdurchschnitt von 2011 bis 2019 (Quelle: Statista 2019)
Foto(s): ©stock.adobe.com/NMediaImages

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