August 2020: Abmahnung vom Deutschen Konsumentenbund e.V.

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Was mahnt der Deutscher Konsumentenverbund e.V. ab?

Mir liegt eine Abmahnung des Deutscher Konsumentenverbund e.V. vor. Abgemahnt wird die Werbung einer Heilpraktikerin im Internet, welche eine begleitende Krebstherapie angeboten hatte.

2. Was fordert der Verbund von Ihnen?

Der Verbund verlangt mit seiner Abmahnung aus dem August 2020 die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die mit einer nach billigem Ermessen zu bestimmenden und im Streitfalle vom zuständigen Gericht auf Billigkeit zu überprüfenden Vertragsstrafe versehen sein soll. Die unterste Grenze einer solchen Vertragsstrafe soll mindestens 5.000 EUR betragen. Für den Fall der Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung werden gerichtliche Schritte angedroht.

Der Deutsche Konsumentenverbund e.V. fordert weiterhin den Ausgleich einer Kostenpauschale in Höhe von 271,44 EUR inkl. 16% Mehrwertsteuer, die er mit einer auf den abgemahnten Anbieter aufgemachten Rechnung geltend macht. 

3. Wie reagieren Sie auf eine Abmahnung des Deutscher Konsumentenverbund e.V.?

Sie können mich unkompliziert telefonisch kontaktieren. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Ich bin bundesweit für Sie tätig. Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und führe seit über 15 Jahren wettbewerbsrechtliche Verfahren.

Die Gebührenforderung in Höhe von 271,44 EUR mag für Sie unproblematisch sein. Sie müssen jedoch bedenken, dass die eigentliche Gefahr in der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung liegt. Vertragsstrafen addieren sich schnell zu einer erheblichen Gesamtsumme – und Sie dabei haften für jegliches Verhalten Dritter. In Anbetracht des bestehenden Risikos – insbesondere, wenn Sie auf einer Plattform handeln, deren technische Gegebenheiten Sie nicht beeinflussen können – ist eine rechtliche Beratung dringend zu empfehlen und erspart Ihnen hohe Folgekosten!

Daher mein Rechtsrat an Sie:

a. Kontaktieren Sie den Deutscher Konsumentenverbund e.V. nicht!

b. Geben Sie keine Erklärungen ab und unterschreiben Sie nichts!

c. Leisten Sie keine Zahlungen!

d. Rufen Sie mich an.

4. Warum DAMM LEGAL?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Ich, Dr. jur. Ole Damm, bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und habe zu einem Thema mit wettbewerbsrechtlichen Bezügen promoviert. Sie finden bei mir über 15 Jahre Erfahrung im Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. 

Gerne helfe ich Ihnen schon bei der Absicherung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Internethandelsplattformen wie eBay oder Amazon. Auf meiner Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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