Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen der „Coronakrise“

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Unternehmen, welche wegen der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflache geraten sind, sollen mehr Zeit bekommen, bevor sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Das Justizministerium bereitet eine entsprechende Regelung vor.

Täglich wird das öffentliche Leben immer mehr eingeschränkt. Umsatzeinbußen in nicht vorhersehbarer Höhe und trotzdem anlaufende Fixkosten können für zahlreiche Unternehmen schnell existenzbedrohend werden.

Es kann nur noch für kurze Zeiträume seriös kalkuliert werden und beantragte staatliche Hilfen oder Unterstützungen werden zwar dringend erwartet, sind aber noch nicht angekommen. Kurzfristig könnte dann auf dem Papier der Insolvenzantrag unvermeidlich erscheinen und die gesetzliche Dreiwochenfrist beginnt zu laufen.

Aber gerade diese Frist, deren Versäumnis sogar strafrechtliche Konsequenzen hat, ist in dieser Krise nicht mehr angemessen und wird einer Vielzahl von konkreten Einzelfällen nicht mehr gerecht. Darum soll die Insolvenzantragspflicht bis zum Herbst ausgesetzt werden.

Bund und Länder haben gemeinsam wiederholt bekräftigt, dass sie eine Reihe von Maßnahmen ergreifen wollen, um Firmenpleiten und Entlassungen aufgrund der Corona-Epidemie zu verhindern. Es wird ein öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld geben, auch sollen bestehende Darlehensprogramme ausgeweitet und Steuern gestundet oder reduziert werden.

Allerdings sei aus praktischen Gründen nicht gewährleistet, dass diese Hilfen innerhalb der Dreiwochenfrist bei den Unternehmen ankommen werden, heißt es aus dem Justizministerium. Daher werde eine gesetzliche Regelung vorbereitet, wonach die Insolvenzantragspflicht für einen Zeitraum bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wird. Dies wird laut dem BMJV aber nur für Unternehmen gelten, bei denen der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und bei denen begründete Aussichten auf eine Sanierung bestehen. Die Maßnahme könnte bis zum 31. März kommenden Jahres verlängert werden.

Herr Rechtsanwalt Junge berät Sie kompetent und erfahren, welche Schritte konkret unternommen werden müssen. Die Beantragung staatlicher Hilfen und eventuelle Verhandlungen mit dem Finanzamt können die Hilfe sein, welche Ihrem Unternehmen das wirtschaftliche Überleben sichert.

Jedoch sollte dies immer in einem Gesamtzusammenhang mit bestehenden unternehmerischen Pflichten gesehen werden.

Herr Rechtsanwalt Junge bietet Ihnen die Gewähr, dass dieses geschehen wird.



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