Ausstieg aus Immobilienkrediten

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Die Zinsen für Immobilienkredite liegen derzeit bei rd. 2 % und sind damit historisch niedrig. Noch vor einigen Jahren waren 5 % und mehr üblich. Bei einer Umschuldung fallen jedoch – je nach Zinsbindungsfrist – erhebliche Vorfälligkeitsgebühren an. Die Bank oder Bausparkasse hat jedoch keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn der Verbraucher bei Darlehensabschluss fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung besteht auch heute noch die Möglichkeit, den Darlehensvertrag zu widerrufen (sog. Widerrufsjoker). Damit kann sich der Verbraucher vom Vertrag lösen und einen neuen, günstigeren Kredit aufnehmen. Das spart dem Darlehensnehmer in der Regel viele Tausend Euro.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat fast 10.000 Kreditverträge überprüft und festgestellt, dass rd. 80 % der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind.

Häufig ist die Widerrufsbelehrung selbst nicht deutlich genug hervorgehoben. Eine formal ordnungsgemäße Belehrung muss für den Verbraucher unübersehbar sein. Sie muss sich in Gänze vom Darlehensvertrag optisch abheben und dem Betrachter ins Auge fallen.

Die Widerrufsbelehrung selbst muss unmissverständlich, klar und deutlich verständlich sein. Es muss klar sein, wann die Frist für die Erklärung des Widerrufs zu laufen beginnt. Falsch ist z.B. wenn in der Belehrung steht, dass die Frist zum Widerruf beginnt, wenn der Bank der Darlehensvertrag zugegangen ist.

Auch über die Rechtsfolgen eines Widerrufes muss richtig belehrt worden sein. Dies haben z.B. Bausparkassen oft nicht getan.

Der Bundesgerichtshof und viele Oberlandesgerichte haben bereits eine Vielzahl von Belehrungen und Belehrungsklauseln als fehlerhaft angesehen. Da die gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung je nach Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund Gesetzesänderungen unterschiedlich sind, ist es schwierig, allgemeine Aussagen zu treffen. Auch sind die Fehlerquellen der Widerrufsbelehrungen vielfältig. Eine anwaltliche Überprüfung ist anzuraten.

Tipp:

Beabsichtigen Sie einen hochverzinsten Immobilienkredit abzulösen, sollten Sie die Möglichkeit eines Widerrufes des Darlehensvertrages in Betracht ziehen.

Sticht bereits bei einer Betrachtung der Vertragsunterlagen das Widerrufsrecht nicht augenfällig hervor oder wurde eine missverständliche Formulierung verwandt oder gar die Rechtsfolgen nicht aufgezeigt, sollten Sie den Darlehensvertrag widerrufen, sofern Sie eine Anschlussfinanzierung zur Hand haben. Sollten Sie bereits abgelöst haben und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt worden sein, kann diese bei einem wirksamen Widerruf zurückverlangt werden. Auch bei KfW-Darlehen, die eine fehlerhafte Belehrung enthalten, ist ein Widerruf grundsätzlich möglich, aber auch hier kommt es auf die genauen Umstände an.

Per Gesetz wird die Widerrufsmöglichkeit Mitte des Jahres 2016 eingeschränkt.

Birgit Leidel
Fachanwältin für Bank- und
Kapitalmarktrecht


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