BaFin ordnet Schließung der Greensill Bank AG an – Möglichkeiten der Kunden

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Die Bilanzen der Greensill Bank AG mit Sitz in Bremen weisen offenbar beunruhigenden Ungereimtheiten aus. So beunruhigend, dass die BaFin die Bank für den Kundenverkehr dicht gemacht hat, wie die Finanzdienstleistungsaufsicht am 3. März 2021 mitteilte. Einzahlungen und Auszahlungen sind nicht mehr möglich. Kunden der Greensill Bank kommen nicht mehr an ihr Geld.

Die BaFin hat wegen drohender Überschuldung ein Moratorium über die Bank verhängt. Gelder darf die Bank nur noch annehmen, wenn sie der Tilgung von Schulden dienen. Wie die BaFin mitteilte, musste das Moratorium angeordnet werden, um die Vermögenswerte der Bank zu sichern.

Die Greensill Bank AG in Bremen, früher Nordfinanz Bank, gehört zu der britisch-australischen Gruppe Greensill Capital. Die wirtschaftlichen Turbulenzen des Mutterkonzerns machen sich nun offenbar auch bei der deutschen Tochter bemerkbar.

Dabei könnte sich sogar ein handfester Bilanzskandal anbahnen. So hat die BaFin offenbar große Zweifel an der Werthaltigkeit bestimmter Forderungen. Bei einer forensischen Sonderprüfung habe sie festgestellt, dass die Greensill Bank keinen Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft hat, erbringen konnte. „Das legt den Verdacht nahe, dass die Bilanzen gefälscht wurden und Forderungen auftauchen, die es nicht gibt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dazu passt, dass die BaFin Strafanzeige gestellt hat, wie die Staatsanwaltschaft Bremen bestätigt hat, ohne sich zum Inhalt der Anzeige zu äußern.

Die Greensill Bank bot u.a. Finanzierungsmöglichkeiten für Lieferketten an. Darüber hinaus bot sie auch das klassischen Einlagengeschäft an und lockte u.a. über Internet-Plattformen Kunden mit attraktiven Zinsen an.  Nach Angaben der BaFin betrug die Bilanzsumme zum 31.12.2020 rund 4,5 Milliarden Euro.

Nachdem die BaFin das Moratorium verhängt hat, kann sie nun die finanzielle Lage der Bank noch genauer unter die Lupe nehmen. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass die Bank tatsächlich überschuldet oder zahlungsunfähig ist, kann die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrend die Folge sein.

Da die Greensill Bank der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) angehört, sind Einlagen der Kunden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung liegen vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall feststellt. In Betracht kommen zudem weitere Zahlungen aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB).

„Die Situation ist für die Kunden der Greensill Bank beunruhigend. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten sie frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Für die Kanzlei BRÜLLMANN sind Banken-Pleiten wie z.B. von Lehman oder Wölbern nichts Neues. Sie hat in diesen Fällen geschädigte Bankkunden erfolgreich vertreten. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet auch Kunden der Greensill Bank eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht  


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