BaFin schränkt Vertrieb von Differenzkontrakten (CFD) an Privatanleger ein

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Anlegerschützer haben schon lange eine Beschränkung des Handels von sog. Differenzkontrakten (CFD, Contract For Difference) gefordert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun gehandelt und die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten mit Nachschusspflichten für Privatanleger im Mai 2017 verboten.

Wette auf Kursbewegungen

Mit Differenzkontrakten können Anleger sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse eines sog. Basiswertes, beispielsweise Aktien, Rohstoffe, Währungen oder Indizes, setzen. Der Anleger investiert also nicht in den Basiswert selbst, sondern wettet auf dessen Kursbewegungen. Der Anleger muss hierbei eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Da diese Sicherheitsleistung nur einen kleinen Teil des Basiswerts beträgt, ergibt sich ein sog. Hebeleffekt. Es kann also mit relativ kleinem Einsatz hoch gewettet werden, sodass sehr hohe Gewinne möglich sind.

Hohe Verlustrisiken

Der Handel mit Differenzkontrakten birgt daher zwar große Chance, aber auch enorme Verlustrisiken. Das besondere Risiko dieser Anlageform besteht darin, dass man nicht nur das eingesetzte Geld, sondern – je nach Höhe des Hebels – ein Vielfaches hiervon auch verlieren kann. Diese Verluste muss der Anleger dann aus seinem Vermögen „nachschießen“. So verloren Anleger, die auf den Wechselkurs des Schweizer Franken gewettet hatten, viel Geld, als die Schweizer Nationalbank Anfang 2015 unvermittelt den Wechselkurs des Schweizer Franken freigab.

Differenzkontrakte ohne Nachschusspflicht weiter erlaubt

Der Handel mit Differenzkontrakten ohne Nachschusspflichten bleibt für Privatanleger hingegen erlaubt. Hierbei sollten sich Anleger allerdings bewusst sein, dass auch diese Anlagen hochriskant sind und sie das eingesetzte Kapital komplett verlieren können. Daher müssen auch Anlageberater weiterhin darauf achten, dass sie ihre Kunden über die hohen Risiken von Differenzkontrakten aufklären.

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