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BAföG per Einstweiliger Anordnung: Verwaltungsgericht Hannover zwingt Leibniz-Universität zu Zahlung

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Die Mehrzahl der Streitigkeiten um Ausbildungsförderung dreht sich um die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Leistungen und um anschließende Strafverfahren wegen Betruges. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall: Wenn nämlich ein BAföG-Antrag von vornherein abgelehnt wird, weil die BAföG-Ämter der oder dem Studierenden ein zu hohes verwertbares Vermögen anrechnen und Bedürftigkeit verneinen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, per Eilantrag vorläufige Zahlungen zu sichern, um eine akute Notlage zu vermeiden.

Eine einstweilige Anordnung wird allerdings nur dann erlassen, wenn sowohl der Rechtsanspruch auf die Leistung als auch die Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht werden. Insbesondere wird man darlegen müssen, dass ohne sofortige Leistungen der Lebensunterhalt und damit auch die Fortsetzung des Studiums ernsthaft in Gefahr gerät.

Ein Beispiel für dieses Vorgehen ist ein Beschluss des VG Hannover vom 04.09.2009 (3 B 2870/09). In der Entscheidung ging es um eine Studentin, die zum einen Miteigentümerin eines selbstbewohnten Einfamilienhauses war, dessen Wohnfläche nach Ansicht des Studentenwerkes zu hoch war. Zum anderen war sie noch mit erheblichen Rückzahlungsverpflichtungen aus privaten Darlehensforderungen belastet. Diese wollte das Studentenwerk nicht als vermögensmindernd anerkennen. Das Studentenwerk hatte ihr nahegelegt, den Miteigentumsanteil des Hauses wirtschaftlich zu verwerten, was sich allerdings als praktisch undurchführbar erwies.

Das Verwaltungsgericht gab der Studentin recht und verpflichtete die Leibniz-Universität zu vorläufigen Zahlungen. Der Beschluss ist rechtskräftig. Sie können den Beschluss von unserer Website herunterladen:

http://rkb-recht.de/uploads/VG%20Hannover_04.09.2009_3%20B%202870.09.pdf

Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Information und entspricht dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine individuelle Beratung wird dadurch nicht ersetzt. Jeder einzelne Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.


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