Behandlungsfehler: Schädigung der Arteria iliaca cummunis
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LG München II vom 02.12.2011, 1 O 4461/10, Schädigung der Arteria illiaca cummunis
Chronologie:
Im Rahmen eines laparoskopischen Eingriffs kam es zu einer Harneiterdurchtrennung rechts sowie der Arteria illiaca cummunis. In der Folge litt die Klägerin unter Lähmungserscheinungen im linken Bein.
Verfahren:
Das Landgericht München II hat ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, welches einen Behandlungsfehler bestätigte. Die Kausalität zwischen fehlerhafter Behandlung und Lähmungserscheinung konnte seitens der Klägerin nicht nachgewiesen werden. Das Gericht riet den Parteien zu einem Vergleich in Höhe von 20.000,00 €, den die Parteien akzeptierten.
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