Behandlungsfehler Statistik 2022 - 2.696 Behandlungsfehler mit Gesundheitsschäden bestätigt

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Jahresstatistik 2022 Medizinischer Dienst: Fortbestehende Herausforderungen in der Patientensicherheit

Der Medizinische Dienst hat im Jahr 2022 insgesamt 13.059 fachärztliche Gutachten zur Klärung von Behandlungsfehlerverdachten erstellt. Wie die Daten zeigen, wurde in jedem vierten Fall (3.221 Fälle) ein Behandlungsfehler bestätigt, der auch zu einem Gesundheitsschaden führte. In jedem fünften Fall (2.696 Fälle) war der Fehler direkt ursächlich für den erlittenen Schaden.

Die Mehrzahl der Behandlungsfehler betraf die stationäre Versorgung in Krankenhäusern, die rund zwei Drittel aller Vorwürfe ausmachten (8.827 Fälle). Etwa ein Drittel der Vorwürfe bezog sich auf Arztpraxen (4.208 Fälle). Orthopädie und Unfallchirurgie waren mit 30,3 % (3.960 Fälle) die am häufigsten betroffenen Fachbereiche, gefolgt von der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin mit 12,2 % (1.599 Fälle).

Zunahme der als "Never Events" klassifizierten schweren Fehler

Im Jahr 2022 wurden 165 schwerwiegende Behandlungsfehler bestätigt, die als "Never Events" eingestuft wurden – eine Zunahme im Vergleich zum Vorjahr, in dem 130 solcher Fälle registriert wurden. Diese umfassen schwerwiegende Medikationsfehler, Seitenverwechslungen bei Operationen und das Zurücklassen von Fremdkörpern im Operationsgebiet, die erhebliche Schäden verursachen können und vermeidbar gewesen wären.

Experten fordern Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit

Angesichts der Statistik fordern Gesundheitsexperten und Patientenschützer verstärkte Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit. Unter anderem wird die Einführung einer verpflichtenden Meldung von schwerwiegenden Behandlungsfehlern (Never Events) und die Erstellung einer nationalen Liste dieser Ereignisse diskutiert, um die Präventionsarbeit zu stärken und die Transparenz zu erhöhen.

Dunkelziffer der Behandlungsfehler vermutlich deutlich höher

Trotz der offiziellen Statistik betonen Experten, dass die Dunkelziffer der Behandlungsfehler erheblich höher ist. Es wird geschätzt, dass nur etwa 3 % aller unerwünschten Ereignisse tatsächlich nachverfolgt werden.

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Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht 

Christoph Theodor Freihöfer

Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


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