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Bekomme ich für alle Schulden eine Schuldenbefreiung?

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Rechtsanwalt Max Postulka beantwortet an dieser Stelle regelmäßig die häufigsten Fragen aus der Beratungspraxis. Heute zum Thema:

Ich habe Schulden beim Finanzamt. Kann ich trotzdem ein Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung beantragen?

Rechtsanwalt Postulka: Ja. Für das Finanzamt besteht für Steuerforderungen kein Vorrecht. Auch Schulden aus nicht abgeführten Steuern fallen in das Insolvenzverfahren.

Ist dann nicht Betrügern Tür und Tor geöffnet?

Rechtsanwalt Postulka: Nein. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind Verbindlichkeiten aus sogenannten unerlaubten Handlungen. Wenn eine Steuerhinterziehng vorliegt, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Für die verhängte Strafe gibt es keine Restschuldbefreiung.

Gilt das für alle Gläubiger oder nur für das Finanzamt?

Rechtsanwalt Postulka: Die Regelung gilt für alle Gläubiger. Wer von einem Schuldner durch eine Straftat geschädigt wurde, verliert durch die Restschuldbefreiung nicht seinen Anspruch. Die Forderung, aber nur diese, kann nach Beendigung des Insolvenzverfahrens weiter geltend gemacht werden.

Kann ich mich dagegen wehren, wenn ein Gläubiger behauptet, ich hätte ihn zB betrogen?

Rechtsanwalt Postulka: Das sollten Sie. Der Gläubiger muss zum Prüfungstermin beim Treuhänder seinen Anspruch als Forderung aus unerlaubter Handlung anmelden. Macht er dies nicht, unterliegt die Forderung der Restschuldbefreiung. Mit der Anmeldung muss er darlegen und beweisen, dass es sich um eine Forderung aus unerlaubter Handlung handelt. Diesem Vortrag können Sie dann im Prüfungstermin aber auch nur dort widersprechen.

Werde ich darüber benachrichtigt, wenn ein Gläubiger eine Forderung aus unerlaubter Handlung anmeldet?

Rechtsanwalt Postulka: Ja. Sie erhalten eine besondere Ladung vom Insolvenzgericht.

Was passiert, wenn ich der Forderung widersprochen habe?

Rechtsanwalt Postulka: Der Gläubiger muss dann eine Klage erheben mit dem Antrag, dass seine Forderung als Forderung aus unerlaubter Handlung festgestellt wird.

Aufgrund der besonderen Bedeutung sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt konsultieren.


RA Max Postulka 

Bergheim (Rhein-Erft-Kreis/Köln), 01.06.2007

www.schuldennavigator.com


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