Berliner Gericht schafft Klarheit bei Gold-Sparplan für Multi-Invest-Anleger
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Wenn auch Sie ein Sparprogramm der Multi-Invest Sachwerte GmbH –auch unter dem Begriff "Goldwertsparplan" bekannt – abgeschlossen haben, sollte die Einschätzung eines Berliner Gerichts von Interesse für Sie sein. Das Gericht vertrat die Meinung, der Sparplan sei mit deutschem Recht wohl nicht vereinbar. Deshalb sehen wir Chancen für alle Anleger, die hier investiert haben.
Der Anlass des Prozesses war die Provisionsforderung der MI Vertriebs GmbH wegen Vertriebskosten von rund € 1.600,00. Eingeklagt wurde die vereinbarte Vermittlungsgebühr. Eine hohe Summe, wenn man bedenkt, dass dieser Betrag nur dafür zu zahlen ist, dass der Anleger zukünftig weiteres Geld in den Goldsparplan investieren kann.
Die Vertriebsgesellschaft von Multi-Invest war unserem Eindruck nach zuversichtlich, dass sie den Prozess schnell gewinnt. Grund dafür war, dass die MI Vertriebs GmbH in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit siegreich aus solchen Prozessen hervorgegangen ist. Verwiesen wurde auf ein Urteil des Amtsgericht Bochum. Vor dem Gericht im Ruhrgebiet ist der Anleger dazu verurteilt worden, einen Betrag von 1.750,00 € als Vermittlungsgebühr an die Multi-Invest zu zahlen.
Die Multi-Invest ging auch in Berlin von einem schnellen Prozessgewinn aus. Dem haben wir einen Riegel vorsetzen können.
Vollkommen überrascht war der Rechtsanwalt der Multi-Invest dann im Prozess, als das Gericht erhebliche Bedenken äußerte. Der Richter meinte, dass der von der Multi-Invest verkaufte Goldwertsparplan nicht mit den Regelungen des deutschen Rechts zu vereinbaren sei. Letztlich verkaufe die Multi-Invest Sachwerte GmbH ein Produkt, das es so nach deutschem Recht nicht geben könne, so das Gericht.
Dies hat nach Meinung des Gerichts klare Auswirkungen auf die eingeklagte Vermittlungsgebühr. Sie könne nicht verlangt werden. Denn die Multi-Invest könne keine Provision für ein Produkt verlangen, das es rechtlich gar nicht geben kann.
Das heißt aber nicht, dass der Goldsparplan der Multi-Invest insoweit nicht mit weiteren Risiken für die Anleger verbunden ist.
Der Umstand, dass die Multi-Invest nicht durch die BaFin kontrolliert wird, führt dazu, dass der Goldsparplan keine staatliche Genehmigung hat. Die Absicherung angelegter Gelder ist unserer Ansicht nach fraglich. Das geht letztlich zu Lasten des einzelnen Anlegers, der zahlreiche Risiken trägt, obwohl er bei Vertragsabschluss davon ausging, dass das Investment in physisches Gold eine sichere Anlageform ist.
Anleger sind entsetzt, wenn sie jetzt erfahren, wie unsicher die Anlage in den Goldsparplan der Multi-Invest tatsächlich ist. Hinzu kommt, dass ein Großteil des angelegten Geldes für Gebühren verwendet wird und nicht in den Ankauf von Gold eingesetzt wird. Dies führt dazu, dass das Finanzprodukt kaum dazu geeignet ist, einen nennenswerten Gewinn für die Anleger zu erzielen.
Die Einschätzung des Gerichts ist nach unserer Meinung eindeutig ein Rückschlag für die Multi-Invest.
Vor dem Hintergrund, dass die MI Vertriebs GmbH die Klage nicht verlieren wollte, verzichtet die Multi-Invest auf über 60% ihrer eingeklagten Forderung und sagte zu, dass sie den Großteil der entstandenen Prozesskosten übernimmt.
Der verklagte Anleger kam so mit einem blauen Auge davon. Er muss die eingeklagten Vermittlungsgebühren für mehrere Verträge nicht vollständig zahlen und auch kein weiteres Geld mehr in einen Goldsparplan einzahlen, der wohl nicht das hält, was versprochen wurde.
Kunden und Anleger der Multi-Invest sollten dieses Ergebnis zum Anlass nehmen, selbst zu überlegen, ob sie nicht besser aus den Verträgen mit der Multi-Invest aussteigen.
Wenn Sie einen Ausstieg aus einem Vertrag mit der Multi-Invest in Betracht ziehen oder durchführen möchten, dann achten Sie auf die richtige Vorgehensweise. Eine Kündigung kann die Verträge nur für die Zukunft beseitigen, so dass die bereits gezahlten Beträge davon nicht betroffen sind. Dann droht ein Verlust.
Es muss daher ein anderes Vorgehen gewählt werden, damit Sie eingezahlten Beträge von der Multi-Invest vollständig zurückverlangen können.
Wir können Ihnen dabei helfen, dass Sie richtig handeln! Melden Sie sich bei uns, damit wir uns Ihren Fall anschauen können und dann gemeinsam mit Ihnen entscheiden, welche Vorgehensweise für Sie die richtige ist. Wir können für Sie ebenso prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
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