Besondere Aspekte beim Vorwurf der Steuerhinterziehung

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Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist in vielerlei Hinsicht besonders und komplex. Hier sind einige der wesentlichen Besonderheiten, die bei einem solchen Vorwurf beachtet werden müssen:

1. Rechtliche Grundlagen und Definition

Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Es handelt sich um eine Straftat, die begeht, wer den Finanzbehörden oder anderen zuständigen Stellen über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder sie pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

2. Schwere der Konsequenzen

Die Strafen für Steuerhinterziehung können sehr unterschiedlich ausfallen und hängen von der Schwere des Delikts ab:

  • Geldstrafen: Bei geringeren Beträgen wird oft eine Geldstrafe verhängt.
  • Freiheitsstrafen: Bei erheblichen Beträgen kann die Strafe bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre.
  • Nachzahlung der Steuern: Unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung muss der hinterzogene Steuerbetrag samt Zinsen nachgezahlt werden.

3. Selbstanzeige

Eine Besonderheit der Steuerhinterziehung ist die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Diese ermöglicht es dem Steuersünder, straffrei auszugehen, wenn er seine Steuervergehen rechtzeitig und vollständig offenlegt. Die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige sind jedoch streng:

  • Vollständige Offenlegung: Alle unverjährten Steuerstraftaten müssen vollständig und wahrheitsgemäß offenbart werden.
  • Rechtzeitigkeit: Die Selbstanzeige muss erfolgen, bevor die Tat entdeckt wurde oder bevor eine Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde.

4. Beweislast und Ermittlungsverfahren

Im Gegensatz zu vielen anderen Straftaten tragen bei Steuerhinterziehung die Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft die Beweislast. Die Ermittlungsbehörden haben weitreichende Befugnisse, um die erforderlichen Beweise zu sammeln:

  • Durchsuchungen und Beschlagnahmungen: Wohn- und Geschäftsräume können durchsucht und relevante Unterlagen beschlagnahmt werden.
  • Bankauskünfte: Finanzbehörden können Auskünfte von Banken und anderen Finanzinstituten einholen.

5. Internationale Aspekte

Steuerhinterziehung hat oft auch eine internationale Dimension, besonders wenn es um Auslandskonten oder Offshore-Gesellschaften geht. Internationale Abkommen und Zusammenarbeit der Finanzbehörden spielen hierbei eine wichtige Rolle:

  • Automatischer Informationsaustausch: Viele Länder haben Abkommen über den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten geschlossen, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
  • FATCA und CRS: Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) der USA und der Common Reporting Standard (CRS) der OECD sind Beispiele für solche internationalen Maßnahmen.

6. Steuerstrafverfahren

Das Steuerstrafverfahren ist zweigeteilt und umfasst das strafrechtliche und das steuerrechtliche Verfahren. Es beginnt meist mit einer Steuerfahndung und kann zur Eröffnung eines Strafverfahrens führen. Ein spezialisiertes Team von Steuerfahndern und Staatsanwälten bearbeitet diese Fälle:

  • Steuerfahndung: Diese spezialisiert sich auf die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerhinterziehungen.
  • Straf- und Bußgeldsachenstelle: Diese Behörde übernimmt die rechtliche Beurteilung und Verfolgung der Steuerstraftaten.

Fazit

Die Komplexität und die schwerwiegenden Folgen der Steuerhinterziehung machen es unerlässlich, bei einem solchen Vorwurf einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann nicht nur rechtliche Beratung bieten, sondern auch eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln und die Rechte des Mandanten schützen.

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