Betreuungsgeld vor Bundesverfassungsgericht gescheitert
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Nun hat das Bundesverfassungsgericht über das Betreuungsgeld entschieden. Die Leistung für Eltern, deren Kinder keine öffentliche geförderte Kita besuchen, hätte der Bund nicht beschließen dürfen. Weder der Bund noch die Länder müssten eine solche Leistung zudem gewähren. Die Entscheidung der Verfassungsrichter fiel einstimmig.
Betreuungsgeld nicht erforderlich
Das Betreuungsgeld sollte die Ergänzung sein zum seit August 2013 existierenden Anspruch auf einen Kita-Platz. Wer keinen Platz für sein Kind beansprucht, sollte nicht leer ausgehen. Monatlich 150 Euro Betreuungsgeld gab es daher für ein Kind im Alter von 15 bis 36 Monaten. Ein solcher Ausgleich ist jedoch laut Bundesverfassungsgericht nicht notwendig. Das Betreuungsgeld könne zudem keine fehlenden Betreuungsplätze schaffen.
Bund durfte Betreuungsgeldgesetz nicht erlassen
In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ging es vor allem auch um die Frage, ob der Bund das umstrittene Gesetz überhaupt erlassen durfte. 2013 hatte das damals noch SPD-regierte Hamburg einen sogenannten Normenkontrollantrag gestellt. Mit einem solchen kann man die gerichtliche Prüfung von Gesetzen auf ihre Rechtmäßigkeit verlangen.
Dabei hatten die Verfassungsrichter bereits in der im April stattgefundenen Verhandlung Zweifel an einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes durchklingen lassen. Diese bestätigte nun das jetzt erlassene Urteil. Demnach könne das Betreuungsgeld keine gleichwertigen Lebensverhältnisse herstellen. Dies war in diesem Fall jedoch notwendig, damit der Bund und nicht die Bundesländer das Betreuungsgeldgesetz überhaupt hätte erlassen dürfen.
Bayern will Betreuungsgeld weiterzahlen
Die Befürworter des Betreuungsgelds finden sich vor allem in der CSU. Diese hatte daher bereits vor der Entscheidung angekündigt, sie werde das Betreuungsgeld in Bayern weiter zahlen. Rund 100 Millionen habe die bayerische Staatsregierung dafür bereits vorgesehen. Bundesweit sind für dieses Jahr 900 Millionen Euro für das Betreuungsgeld eingeplant.
(BVerfG, Urteil v. 21.07.2015, Az.: 1 BvF 2/13)
(GUE)
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