Veröffentlicht von:

Betriebsrente: Wer hat Anspruch?

  • 2 Minuten Lesezeit

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Viele Arbeitnehmer wissen das aber leider nicht. Grundsätzlich gilt:

Seit 2002 können folgende Personengruppen von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Rente verlangen:

  • Angestellte mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag
  • Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • geringfügig Beschäftigte („450 €-Jobber“)
  • Vorstände und Geschäftsführer

Optionale Beteiligung des Arbeitsgebers 

Die monatlichen Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge, oder auch „Entgeltumwandlung“, werden grundsätzlich mit einem geringen Teil des Lohns des Arbeitnehmers gezahlt. Der Arbeitgeber kann sich an der betrieblichen Altersversorgung beteiligen, ist dazu aber nicht verpflichtet.

Vorteil für den Arbeitnehmer: Durch die betriebliche Altersvorsorge kann er zusätzlich Steuern einsparen, da der ausgezahlte Lohn aufgrund des Abzuges für die betriebliche Altersvorsorge geringer ausfällt. Und natürlich erhält der Beschäftigte später neben der gesetzlichen Rente eine betriebliche Rente.

Was passiert bei Nichtgewährung der betrieblichen Rente?

Falls Sie in einem Unternehmen arbeiten, das gänzlich auf eine Entgeltumwandlung verzichtet und seinen Mitarbeitern keinerlei Möglichkeit für eine zusätzliche Altersversorgung anbietet bzw. diese sogar blockiert, dann haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz. Zumeist fällt das erst auf, wenn der Arbeitnehmer in einen anderen Betrieb wechselt und von seinem neuen Arbeitgeber ein Angebot bezüglich einer betrieblichen Rente erhält.

Was passiert bei Schlechtleistung?

Der Arbeitgeber tritt bei der Gewährung einer betrieblichen Altersvorsorge als Treuhänder auf. Folglich haftet er auch für die Auswahl eines schlechten Altersvorsorgeproduktes. Sollte die vom Arbeitgeber abgeschlossene betriebliche Altersvorsorge also Mängel aufweisen, im späteren Verlauf oder auch während der Zahlung der Altersvorsorge, besteht gegenüber dem Arbeitgeber ein Schadensersatzanspruch, die entstandenen Mängel und Nachteile zu beheben und Schadensersatzzahlungen zu leisten.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen keine betriebliche Altersvorsorge erhalten bzw. der Meinung sind, dass Ihre betriebliche Rente Mängel aufweist, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite, um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Lassen Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch beraten.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Guido Lenné

Beiträge zum Thema