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Bewährungsstrafe für HIV-Übertragung durch ungeschützten Sex

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Das Landgericht Aachen hat einen HIV-positiven Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte hatte im vorliegenden Fall ungeschützten Sex mit einer Frau, ohne sie vorher über seine Infektion zu informieren. Dabei war es zur Übertragung des Virus gekommen.

Nach Ansicht des Gerichts habe der Angeklagte seine Infektion aus Angst vor Verlust der Beziehung verschwiegen und gehofft, seine Partnerin werde sich nicht infizieren. Ein vor Gericht geladener medizinischer Gutachter erklärte, das Übertragungsrisiko sei gering gewesen, da sich im Blut des Mannes nur relativ wenige HI-Viren befunden hätten. Der Angeklagte habe weiterhin auch versucht, seine Partnerin zu schützen, war aber aufgrund der Umstände und seiner Angst gescheitert.

Aufgrund dieser Punkte habe der Angeklagte nach Ansicht der Kammer nicht vorsätzlich gehandelt und damit erstmals nicht die Ansicht der bisherigen Rechtsprechung geteilt, wonach in solchen Fällen stets ein vorsätzliches Handeln zu bejahen sei, da die Angeklagten die Infektion ihrer Partner zumindest „billigend in Kauf genommen“ hätten.

Das Gericht sprach den Angeklagten darüber hinaus bezüglich drei weiterer Vorfälle mit zwei Frauen frei. Da zum Zeitpunkt des Geschehens aufgrund seiner HIV-Therapie keine Viren mehr in seinem Blut nachweisbar waren, habe er nach Ansicht des Gerichts HIV nicht mehr übertragen können. Dieser Zusammenhang wurde von Gerichten bisher nicht zuverlässig anerkannt.


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