BGH entscheidet im November über die Rechtmäßigkeit von Bearbeitungsgebühren von Banken

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Am 28. April 2016 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf zugunsten eines Verbrauchers im Verfahren über die Rechtmäßigkeit von Individualbeitragen der Bank (Az.: I-6 U 152/15). Über das höchst strittige Thema soll nun aber der Bundesgerichtshof am 22. November 2016 endgültig eine Entscheidung fällen.

Lange Zeit haben Kreditinstitute eine „Entschädigung“ für die Bearbeitung eines Darlehensvertrags verlangt, die allgemein als Kreditbearbeitungsgebühren bekannt sind. Bereits vor Beginn der Laufzeit sollte der Verbraucher die entstandenen Kosten begleichen, bis der BGH im Jahr 2014 die Rechtswidrigkeit solcher „Kostenfallen“ anerkannt hat. Begründet wurde dies damit, dass Banken selbstständig für aufkommende Kosten und den Bearbeitungsaufwand verantwortlich seien und hierfür keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen. Allerdings haben sich einige Kreditinstitute neue Methoden einfallen lassen, um auch weiterhin anfallende „Bearbeitungsgebühren“ von den Kunden ersetzt zu verlangen. Über die Rechtmäßigkeit der sog. Individualbeiträge soll nun der BGH entscheiden.

Im Fall des OLG Düsseldorfs bot die beklagte Bank neben den gängigen Ratenkreditverträgen, auch „Individualkredite“ an. Diese lockten mit attraktiven Zusatzleistungen wie kostenlosen Ratenänderungen, Sondertilgungsrechten und der Möglichkeit auf Zahlungspausen. Dafür verlangte die Bank jedoch auch die Pflicht einen „laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“. Im Endeffekt forderte die dortige Beklagte eine Sonderform von „Kreditbearbeitungsgebühren“. Das Landgericht, sowie auch das Oberlandesgericht Düsseldorf sind der Meinung, dass die Pflicht zur Zahlung eines Individualbeitrags rechtswidrig sei. Die Gerichte begründen diese Ansicht damit, dass es zunächst einmal für den Verbraucher schwer erkennbar sei, für welche Leistungen nun Gebühren erhoben werden. Obendrein benachteiligen die Individualbeiträge den Kreditnehmer, wie dies auch der Fall bei den Kreditbearbeitungsgebühren war.

Rechtliche Möglichkeiten

Kreditnehmer, die „Sonderleistungen“ erbringen müssen oder bereits erbracht haben, sollten anwaltlichen Rat einholen, um die Rechtmäßigkeit solcher anfallenden Gebühren zu überprüfen.

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