BGH: Formulierung „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ ist nicht wettbewerbswidrig

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Das Widerrufsrecht gibt immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere im Wettbewerbsrecht drohen dann Abmahnungen.

Der BGH hat nun entschieden, dass der Widerrufsbelehrung ein erläuternder Einleitungssatz voraus gestellt werden darf (Urteil vom 09.11.2011, Az.: I ZR 123/10). Nach der zitierten Entscheidung ist es nicht wettbewerbswidrig, wenn die Widerrufsbelehrung den einleitenden Satz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" enthält. Die Formulierung lässt den Leser nicht im Unklaren darüber, ob der Käufer selbst Verbraucher ist oder nicht.

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