BGH klärt Verjährungsbeginn bei Mietpreisbremse: Ein Sieg für Mieterrechte

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Der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Juli 2023 (AZ VIII ZR 8/22) hat wichtige Klarstellungen zum Auskunftsanspruch von Mietern im Kontext der Mietpreisbremse getroffen. Dieses Urteil bietet eine deutliche Erleichterung für Mieter, die gegen überhöhte Mieten vorgehen wollen, indem es den Beginn der Verjährungsfrist für Auskunftsansprüche neu definiert.

Kontext des Falles

mieDie Mieter einer Wohnung, die im Dezember 2016 angemietet wurde, stellten im Jahr 2020 fest, dass möglicherweise eine Verletzung der Mietpreisbremse vorlag. Sie forderten von der Vermieterin Auskunft über eventuelle Modernisierungsmaßnahmen, die eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete rechtfertigen könnten. Nachdem die Vermieterin die Auskunft verweigerte, zogen die Mieter vor Gericht.

Rechtliche Auseinandersetzung

Das Amtsgericht gab zunächst der Klage der Mieter statt. Das Landgericht Berlin jedoch wies die Klage später ab, mit der Begründung, der Auskunftsanspruch sei gemäß § 556g Abs. 3 BGB verjährt, da er mit dem Abschluss des Mietvertrages entstanden und die dreijährige Verjährungsfrist bereits Ende 2019 abgelaufen sei.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der BGH hob das Urteil des Landgerichts auf und stellte klar, dass der Auskunftsanspruch nach § 556g Abs. 3 BGB als ein "verhaltener Anspruch" zu verstehen ist. Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist erst mit der Geltendmachung des Anspruchs durch die Mieter beginnt, nicht schon mit dem Abschluss des Mietvertrages. Diese Interpretation betont, dass der Vermieter erst auf Verlangen des Mieters zur Auskunft verpflichtet ist und die Fälligkeit des Anspruchs erst eintritt, wenn der Vermieter auf eine entsprechende Aufforderung in Verzug kommt.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil ist von großer Bedeutung für Mieter, die sich gegen möglicherweise ungerechtfertigt hohe Mieten wehren möchten. Es stellt sicher, dass Mieter genügend Zeit haben, Informationen zu sammeln und ihre Rechte effektiv zu verteidigen, ohne durch eine früh beginnende Verjährungsfrist eingeschränkt zu sein. Der BGH betont damit die Schutzwürdigkeit der Mieter in einer Zeit steigender Mieten und wachsender Wohnungsnöte.

Weiterführende Konsequenzen

Die Entscheidung des BGH stärkt die Position der Mieter erheblich und gibt ihnen ein wirksames Werkzeug an die Hand, um Transparenz über die Rechtmäßigkeit der Mietforderungen ihrer Vermieter zu erlangen. Vermieter sind nun angehalten, Auskünfte stets bereitwillig und rechtzeitig zu erteilen, um Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieses Urteil könnte zudem einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft setzen und trägt zur weiteren Stärkung des Verbraucherschutzes im Mietrecht bei.

In der Gesamtschau zeigt dieses Urteil, wie wichtig es für Mieter ist, ihre Rechte zu kennen und aktiv einzufordern. Es unterstreicht auch die Notwendigkeit für eine transparente und faire Praxis in der Wohnungsvermietung, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt.


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