BGH positioniert sich vorläufig zum Abgasskandal – Chancen auf Schadensersatz steigen

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein für den 27. Februar 2019 angesetzter Verhandlungstermin wurde aufgehoben, da der Kläger die Revision unter Hinweis darauf, dass sich die Parteien verglichen haben, zurückgenommen hat. Grund dafür soll ein umfangreicher Hinweisbeschluss des BGH vom 08. Januar 2019 sein, der zeitnah auf der Homepage des Bundesgerichtshofs veröffentlicht werden soll.

In diesem Hinweis soll der BGH den Parteien seine vorläufige Rechtsauffassung dargestellt haben.

Danach soll bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein, weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und es damit an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung, also der Nutzung im Straßenverkehr, fehlen dürfte.

Dies kann auch als Zeichen für in Betracht kommende Schadensersatzansprüche gegen Hersteller nach § 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verstanden werden. Diese verjähren binnen drei Jahren mit Ablauf des Jahres, in dem der Betroffene Kenntnis allen wesentlichen Tatsachen hat oder hätte haben müssen.

Für Käufer von Volkswagen, Audi, Skoda, Seat bestehen noch gute Chancen, ihre Ansprüche gegen den Hersteller bis zum Jahresende 2019 geltend zu machen.

Viele Betroffene, die in diesem Jahr ein Rückrufschreiben (z. B. von Audi, Daimler, Porsche) erhalten haben, sollten nicht an dem Rückruf teilnehmen, sondern Schadensersatz verlangen. Es bestehen Schadensersatzansprüche dahingehend, dass das Fahrzeug gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgegeben werden kann. Die Verjährung greift hier erst 3 Jahre nach Kenntniserlangung (z. B. Erhalt des Rückrufschreibens).

Die Rechtsanwaltskanzlei Meyer hat bereits mehrere Urteile zum Abgasskandal erstritten und vertritt bundesweit Betroffene gegen Hersteller und Händler im Abgasskandal. Dabei geht der persönliche Kontakt zu den Mandanten nicht verloren.

Betroffene müssen mit erheblichen Wertverlust ihrer Fahrzeuge rechnen. Viele unserer Mandanten, die sich für ein Update entschieden haben, berichten über Probleme wie fehlende Leistung und Nachlaufen der Lüftung, Probleme mit der Abgasrückführung (AGR-Ventil) und erhöhten Verbrauch.

Wie können Sie weiter vorgehen?

Sprechen Sie uns an! Wir prüfen, ob Sie betroffen sind, berechnen Ihnen kostenfrei die Höhe Ihres Schadenersatzanspruchs, geben Ihnen eine kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Händler und Hersteller und setzen Ihre Ansprüche bundesweit durch.

Weitere Informationen finden Sie auf www.rechtsrat-abgas.de.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Meyer

Beiträge zum Thema