Blitzer Frankfurt am Main, A661, Höhe AS Eckenheim, Fahrtrichtung Oberursel

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Wurden Sie auf der A661 in Höhe AS Eckenheim in Fahrtrichtung Oberursel geblitzt? Häufig wird an dieser Stelle der mobile Blitzer PoliscanSpeed M1 aufgestellt und es werden im Rahmen der Messung auch diverse Fahrverbote verhängt.

Allerdings müssen Sie das Ergebnis der Messung nicht ohne Prüfung akzeptieren. Sobald der Anhörungsbogen eingegangen ist, sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt werden. Dieser nimmt dann zunächst Akteneinsicht. Nachdem die Ermittlungsakte eingegangen ist, wird diese eingehend geprüft. Kein Messgerät und kein Messvorgang sind immer und ausnahmslos fehlerfrei. Ziel ist immer, eine Verurteilung zu verhindern.

Bei dem hier verwendeten Messgerät handelt es sich um Lasergerät. Es ist an dieser Stelle nicht fest installiert, sondern wird für den Messzeitraum dort verdeckt aufgestellt. Das Gerät kann mehrere Fahrbahnen gleichzeitig überwachen.

Es gibt verschiedene Ansatzpunkte für die Verteidigung. So müssen beispielsweise Funktionstests vor Messbeginn ordnungsgemäß durchführt worden sein. Zudem muss die Aufstellposition für die Messung tauglich gewesen und ordnungsgemäß dokumentiert worden sein. Der Messbereich muss richtig ausgewählt sein. Darüber hinaus müssen die Messbeamten speziell auf das Gerät geschult werden und die Schulung darf auch nicht zu lange her sein.

Zu prüfen bei diesem Gerät immer die Messwertzuordnung. Das bedeutet, dass nicht fehlerhafterweise ein Messwert einem anderen Fahrzeug zugeordnet wird und dessen Fahrer dann statt dem eigentlich zu schnell gefahrenen Fahrzeug belangt wird. Die Zuordnung selbst erfolgt anhand der Position und Größe von Rahmen, die auf das Fahrzeug projiziert werden.

Am besten man wird sofort nach Eingang eines Anhörungsbogens tätig. Sollte schon ein Bußgeldbescheid zugestellt worden sein, darf man nicht zu lange warten. Man hat nur zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids Zeit, Einspruch einzulegen. Ansonsten wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Wir werden gerne für Sie tätig. Melden Sie sich einfach telefonisch unter 0603293000 oder per E-Mail.

Rechtsanwalt Frank Lindner

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Lindner ist seit über 18 Jahren durchgängig im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten im gesamten Bundesgebiet tätig. Seit über 12 Jahren ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Kanzleihomepage.


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