Blitzer: Weiterstadt, A 5, km 516,5 Baustellenbereich, Höhe Abfahrt AS Weiterstadt, FR Frankfurt- Fehlerhafte Messung!

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Die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Dann können die Strafen empfindlich sein, droht doch zum Beispiel schon ab 21 km/h zuviel ein Punkt. Aber zum Glück sind bei dieser Messstelle die Erfolgsaussichten für einen Einsprucn überdurchschnittlich gut. Der Grund für eine erfolgreiche Anfechtung der Messung ist dabei fast immer die Unzuverlässigkeit des verwendeten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet permanent Laserstrahlen aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den Fahrzeugkarosserien reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt.  Die dabei gewonnenen Daten sind die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber allein die überlange Messstrecke ist schon eine große Fehlerquelle. Verursacht sie doch eine nicht geplante Auffächerung der ausgesandten Impulse und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Selbstverständlich werden dadurch auch die Messwerte verfälscht und zwar so häufig, dass allein deswegen etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was schon bei minimalsten Abweichungen zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, können Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auftreten. Dann ist der Bußgeldbescheid kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Sollte die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig sein, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein vom Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient dem Nachweis für die Unverwertbarkeit der Messung.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 


Foto(s): Andreas Junge

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