„Blutzbrüdaz“ - Abmahnung durch Waldorf Frommer

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Die Constantin Film Verleih GmbH hat die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) beauftragt, Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Blutzbrüdaz“ abzumahnen.

Im Namen ihrer Mandantschaft machen die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von mehreren hundert Euro geltend, sowie einen Unterlassungsanspruch. Dieser ist auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist gerichtet.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Laut dem Abmahnschreiben soll der Anschlussinhaber den deutschen Spielfilm „Blutzbrüdaz“ mittels eines Filesharing-Netzwerkes anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben. Viele der Betroffenen können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Es ist jedoch bei solchen Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Downloaden einer Datei gleichzeitig und automatisch den anderen Usern der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird. Dadurch wird das jeweilige Werk entgegen dem Willen des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht.

Ruhe bewahren!

Soweit auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik verfallen. Stattdessen gilt es innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Ein solcher kann Ihnen nicht nur Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben, sondern auch die Ansprüche der Gegenseite auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Einerseits kann es sein, dass gar kein Anspruch gegen Sie besteht, andererseits kann auch die Höhe der geforderten Zahlung nicht verhältnismäßig sein.

Wir raten Ihnen davon ab, Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer aufzunehmen. Sie sollten sich bewusst sein, dass nach der Nennung Ihres Aktenzeichens jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden kann und das eventuell probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass es sich nicht lohnt, gegen die Abmahnung vorzugehen.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung kann Regelungen enthalten, die viel zu weitgehend sind. Aus diesem Grund sollte sie nicht ohne vorherige juristische Überprüfung unterzeichnet werden. Meist ist es empfehlenswert, sie von einem fachkundigen Rechtsanwalt auf die nötigsten Angaben reduzieren zu lassen.

Melden Sie sich bei unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen der Verletzung der Rechte an dem Film „Blutzbrüdaz“ abgemahnt wurden. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und wir Ihnen eine erste juristische Einschätzung geben. Sie können uns unter der Telefonnummer: 030 965 35 854 erreichen oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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