Brandenburgisches OLG: Sparkasse muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückerstatten

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Bis zum 21. Juni 2016 nutzten zahlreiche Verbraucher die Möglichkeit zum Widerruf ihrer Altdarlehensverträge. Seitdem der Bundestag im Februar 2016 jedoch das Ende für den Widerrufsjoker von Immobiliendarlehen, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, beschlossen hat, gilt das ewige Widerrufsrecht seit dem 21. Juni 2016 nur noch für Verträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 abgeschlossen wurden. Darlehensverträge, die nach dem 20. März 2016 abgeschlossen wurden, müssen spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen widerrufen werden.

Am 1. Juni 2016 entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht zugunsten eines Verbrauchers, der ein Immobiliendarlehen im Jahr 2013 widerrufen hat. Im Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts begehrte der Kläger die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 9.700 Euro nebst Zinsen. Ende des Jahres 2005 hat der Kläger ein Immobiliendarlehen bei der Beklagten aufgenommen. Da der Kläger allerdings nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, hat er Mitte 2013 den Widerruf erklärt. Ein wirksamer Widerruf führt zu einer Rückabwicklung des gesamten Darlehensvertrags; hierfür müssen sämtliche Leistungen Zug um Zug zurückgewährt werden. Das Kreditinstitut darf keine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen bzw. muss bei einem bereits gekündigten Darlehensvertrag diese gemäß § 346 Abs. 1 BGB zurückzahlen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht vertritt die Ansicht, dass das Widerrufsrecht, aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Belehrung, nicht erloschen sei und damit weiterhin bestand. Die Widerrufsbelehrung beinhaltet die fehlerhafte Formulierung, die Widerrufsfrist beginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ zu laufen. Nach Ansicht des Brandenburgischen Oberlandesgerichts sei für den Verbraucher nicht erkennbar zu welchem Zeitpunkt die Widerrufsfrist effektiv zu laufen beginnt. Demnach wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt. Das Gericht hat der Klage stattgegeben und die beklagte Sparkasse zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nebst Zinsen verurteilt.

Rechtliche Möglichkeiten

Sie haben die Möglichkeit Ihren Darlehensvertrag durch einen Anwalt überprüfen zu lassen und bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung Ihren nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Haben Sie Ihren zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenen Darlehensvertrag bereits selbst widerrufen und eine zurückweisende Antwort Ihrer Bank erhalten, sollten Sie sich ebenfalls beraten lassen. Erfahrungsgemäß akzeptieren Banken den Widerruf eines Darlehensvertrags oft nicht ohne weiteres.

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